Die Fakten gehen auf den 14. Mai 2011 zurück. Gegen 22.00 Uhr soll die 21-jährige Angeklagte in der rue de Strasbourg von ihrem Freund derart provoziert worden sein, dass sie ihn vor Wut mit einem Klappmesser in den Hals stach. Unter anderem soll der damals 21jährige Mann in der Drogenszene ein Bekannter gewesen sein.
In dem tödlichen Streit soll es um den Wohnungsschlüssel der Beschuldigten gegangen sein. Ihr Freund soll diesen Schlüssel an dem Abend verloren haben. Er habe zu seiner Freundin gesagt, sie traue sich nicht, zum Messer zu greifen. Bei der Tatwaffe handelte es sich um ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von acht Zentimeter. Der Mann wurde derart schlimm verletzt, dass er verblutete.
Die Angeklagte selbst schilderte dem Präsidenten der Kriminalkammer, Prosper Klein, dass sie sich den Zwischenfall, also der Akt zugestochen zu haben, nicht erklären kann. Sie habe zu schnell und ohne zu überlegen gehandelt. Der psychiatrische Gutachter beschrieb sie als sehr impulsiv und labil. Zudem würde sie unter einem sogenannten „Borderline-Syndrom“ leiden.
Persönlichkeit der Täterin
Die Verteidigerin der Angeklagten, Me Claudia Monti unterstrich, dass ihre Klientin die Fakten zugibt, allerdings müsse man die Persönlichkeit der Beschuldigten näher betrachten. „Meine Mandantin hatte eine Beziehung zu einem Mann aus der Drogenszene. Dies trug nicht dazu bei, dass die 21-Jährige ihre zahlreichen psychiatrischen Probleme in der Griff zu bekommen“, so Me Monti. Die Verteidigung erklärte den Richtern, dass die Angeklagte bereits des Öfteren Selbstmorddrohungen gemacht habe. Deshalb muss man die Gesamtsituation untersuchen. «Es tut ihr leid und sie ist sich bewusst, dass sie diese Tat nicht rückgängig machen kann“, erklärte die Verteidigerin. In ihrem Plädoyer ging die Rechtsanwältin darauf ein, dass falls der Notruf schneller an Ort und Stelle gewesen wäre, demnach schneller reagiert hätte, eine Überlebenschance für das Opfer bestanden hätte. „Die Sanitäter hätten im ersten Moment angegeben, dass keine akute Lebensgefahr bestehen würde“, so Me Claudia Monti und forderte den Freispruch vom Mord. In dieser Affäre würde es sich laut Anwältin, um fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge handeln. Sie forderte mildernde Umstände und plädierte für den Artikel 71-1 des luxemburgischen „Code Pénal“. Dies würde eine Haftstrafe zwischen fünf und zehn Jahren mit eventueller Bewährung bedeuten.
Die Staatanwaltschaft seinerseits ist ebenfalls der Meinung, dass es sich bei dieser Tat nicht um einen vorsätzlichen Totschlag handelte und forderte eine Haftstrafe von acht Jahren, davon ein Teil auf Bewährung mit Auflagen
Das Urteil wird am 6. Februar gesprochen.
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