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Alkohol löst Wegfahrsperre aus

Alkohol löst Wegfahrsperre aus

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Um den Motor zu starten, darf der Fahrer die geltende Promillegrenze nicht überschreiten. Die Regierung überlegt, den sogenannten "Alkolock" auch in Luxemburg einzuführen.

Am Dienstag fanden auf dem Kirchberg mehrere Seminare zum Thema „Alkohol-Interlocks“ (Alko-Locks) statt. Experten aus Finnland, Belgien, und Frankreich erzählten ihre Erfahrungen mit den elektronischen Alkohol-Wegfahrsperren. In einem Rundgespräch wurden dann die Möglichen diskutiert, solche Messgeräte auch in Luxemburg einzuführen.

Der Präsident der „Association nationale des Victimes de la Route“ (AVR), Raymond Schingten begrüßte den Gedanken, in Zukunft elektronische „Alko-Locks“ in die Fahrzeuge einzubauen.
Wie er betonte, stünde bei 19 Prozent aller tödlichen und 22 Prozent aller schweren Verkehrsunfällen der Fahrer unter Alkoholeinfluss. «Andere Länder haben die Wegfahrsperren schon vor zehn Jahren eingeführt.»

Null Toleranzreglung

Aloyse Weirich, vom „Parquet de Diekirch“, gab an, dass es bei Alkohol am Steuer eine Null Toleranzreglung bei allen Richtern herrsche. Alles habe ein Nachspiel. „Die Strafe wird immer an die Umstände des Fahrers gekoppelt. Die Strafen können sich zwischen 500 und 10.000 Euro belaufen. Der alkoholisierte Fahrer kann zudem zu einer Haftstrafe bis zu drei Jahren sowie einem Fahrverbot von bis zu 15 Jahren verdonnert werden“, sagte Weirich.

Wenn die „Alko-Locks“ eingeführt würden, müssten jedoch klare Gesetze bestehen, damit eine Wegfahrsperre Sinn machen würde. Eine Reglung wie in Frankreich, wo Lkw-Fahrer und Busfahrer verpflichtet sind eine elektronische Wegfahrsperre mit sich zuführen, lehnte er jedoch ab.

Eine Arbeitsgruppe wird so schnell wie möglich ihre Arbeit aufnehmen, um zu überprüfen, ob und in welcher Form die Wegfahrsperren in Luxemburg eingeführt werden.

Mehr dazu lesen Sie in der Mittwoch-Ausgabe des Tageblatt.