Am 14. Mai 2011, abends gegen 22 Uhr, soll es in der rue de Strasbourg in Luxemburg vor dem Haus Nummer 21 zu einem Streit zwischen der Beschuldigten und ihrem damaligen Freund gekommen sein. Dieser war so heftig, dass die damals 19-Jährige ihren Freund aus Wut mit einem Messer in den Hals gestochen hat. Sie verletzte den Mann so schwer, dass er, nachdem er ins Krankenhaus eingeliefert wurde, an seinen Verletzungen starb.
Das Opfer, ein damals 21-jähriger Mann, soll unter anderem in der Drogenszene bekannt gewesen sein. Die Angeklagte war geständig und ihre Rechtsanwältin forderte anlässlich des Prozesses mildernde Umstände und plädiert dafür, dass die Richter „psychische Störungen“, also den Artikel 71-1 des „Code pénal“ zurückbehalten.
Kein vorsätzlicher Totschlag
Die Staatanwaltschaft ihrerseits war der Meinung, dass es sich bei dieser Tat nicht um einen vorsätzlichen Totschlag handelte und forderte eine Haftstrafe von acht Jahren, davon ein Teil auf Bewährung mit Auflagen. Am Miiwoch nun urteilten die Richter: acht Jahre Haft, davon sechs auf Bewährung.
Die Richter behielten zusätzlich den Artikel 71-1 des Strafgesetzbuches zurück.
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