Pierre Barthelmé ist «Conseiller de gouvernement 1ère classe» im Tourismusministerium. Er ist auch aktiv in der Politik unterwegs. Zuletzt war er Kandidat auf der Liste der CSV-Süden. Dem hohen Beamte wurde vorgeworfen, seine Position benutzt haben, um an Privatadressen aus dem nationalen Datenarchiv zu gelangen. Es ging unter anderem um Adressenabgleiche seiner Facebookfreunde. Mit den Adressen soll er Wahlbroschüren an die Adressen verschickt haben.
" class="infobox_img" />Pierre Barthelmé muss eine Geldstrafe zahlen. (CSV)
Der Angeklagte bestreitet die Tat nicht. Gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren. Barthelmé wurde aber nicht vom Dienst suspendiert. Aber auch strafrechtlich wurde gegen den Beamten vorgegangen. Der Anwalt von Barthelmé wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass eine strafrechtliche Verfolgung nicht notwendig gewesen sei. Er betonte die Affäre sei «politisch motiviert».
Die Staatsanwamtschft ließ diese Argumente aber nicht gelten. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Allgemeinheit durch den Zugriff auf die Datenbank geschädigt habe. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe. Das Gericht verurteilte dann auch den hohen Regierungsbeamten am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro.
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