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Luxemburg setzt EU-Asylgesetz nicht um

Luxemburg setzt EU-Asylgesetz nicht um
(Muhammed Muheisen)

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Gegen Luxemburg und 18 andere EU-Länder wird die EU- Kommission 40 Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit dem Asylrecht einleiten.

Unmittelbar vor dem EU-Sondergipfel zur Flüchtlingskrise wird die Europäische Kommission nach Informationen der Zeitung «Die Welt» an diesem Mittwochmorgen 40 Vertragsverletzungsverfahren gegen 19 EU-Länder, darunter Luxemburg, einleiten. Ihnen werde vorgeworfen, die bestehende europäische Asylgesetzgebung bisher nicht ausreichend umgesetzt zu haben, berichtet das Blatt

Die Zeitung schreibt unter Berufung «hohe, informierte EU-Kreise» weiter, diesen Ländern werde vorgeworfen, die bestehende europäische Asylgesetzgebung bisher nicht ausreichend umgesetzt zu haben. Betroffen seien neben Luxemburg unter anderem auch Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich, Spanien, die Niederlande und Ungarn. Dänemark, Irland und Großbritannien seien ausgenommen, weil sie an der EU-Asylgesetzgebung nicht teilnehmen.

Mindesnormen nicht umgesetzt

Bei einem Sondergipfel beraten die EU-Staats- und Regierungschefs am Mittwoch über die Flüchtlingskrise. Die EU-Innenminister hatten sich am Dienstag gegen den Widerstand von vier Ländern auf die Verteilung von weiteren 120.000 Flüchtlingen verständigt.

Brüssel werfe den Staaten vor, die bestehende europäischen Gesetze zur Anerkennung von Flüchtlingen, über die Mindestnormen für Asylverfahren und über die Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern nicht in nationales Recht umgesetzt zu haben.

Zunächst würden die betreffenden Staaten von der EU-Kommission ein Mahnschreiben erhalten. Sie hätten dann zwei Monate Zeit darauf zu antworten. Sollten die EU-Länder die bestehende europäische Asylgesetzgebung dann immer noch nicht ordnungsgemäß umsetzen, drohe ihnen eine Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof, berichtet Zeitung unter Berufung auf EU-Kreise weiter.

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