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Licht und Schatten

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Die Arbeitnehmerkammer, unter Vorsitz ihres Präsidenten Jean-Claude Reding, hat sich in einem Gutachten mit einigen Gesetzesentwürfen der Regierung im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik beschäftigt. Es gab sowohl Kritik als auch Lob an den geplanten Änderungen des zuständigen Ministers Nicolas Schmit.

Begrüßt wird u.a. der Gesetzestext, der die automatische Anpassung der Familienbeihilfen wieder einführen soll. Seit 2006 (Desindexierung) sind die Familienbeihilfen laut CSL um 19% gefallen. In einem 2-Jahres-Zyklus soll, zusammen mit den Sozialpartnern, ein Modus ausgearbeitet werden, der die den Familien zustehenden Beihilfen anhand des Medianeinkommens berechnen und regeln soll.

Krankheitsfall

Im Krankheitsfall eines Kindes konnten bisher bei Kindern unter 15 Jahren zwei Urlaubstage pro Jahr veranschlagt werden. Das macht schlussendlich eine Gesamtanzahl von 30 Urlaubstagen aus, die den Eltern nach dem alten System zustanden. In Zukunft werden diese nach folgendem Verteilungsmodell auf 35 Tage aufgestockt: Insgesamt können nun für Kinder zwischen null und vier Jahren zwölf Urlaubstage und für Kinder zwischen vier und 13 Jahren 18 Urlaubstage angefragt werden. Nur im Falle eines Krankenhausaufenthaltes bei einem Kind zwischen 13 und 15 Jahren können die Eltern auf fünf zusätzliche Tage zurückgreifen.
Diese Aufteilung ist laut CSL-Meinung problematisch was die praktische Umsetzung anbelangt.

Weiterhin besteht die Arbeitnehmerkammer darauf, dass den Sozialpartnern genügend Zeit eingeräumt wird, den Modus eingehend zu analysieren, um eventuelle Änderungen vorschlagen zu können.

Die Erhöhung des Vaterschaftsurlaubs auf fünf Tage (bisher zwei im Privatsektor, vier im öffentlichen Dienst) wurde genau wie die generelle Erhöhung des Mutterschaftsurlaubs auf zwölf Wochen ebenfalls als positive Entwicklung aufgenommen.

Kritik wird hingegen an den Plänen ausgeübt, die die Abschaffung oder Kürzung einiger Urlaubstage vorsehen, so z.B. bei Beginn des Militärdienstes.

Als diskriminierend werden indes die Änderungen bezeichnet, die zukünftig die Rechte des Arbeitnehmers im Falle einer Heirat oder eingetragenen Partnerschaft regeln sollen.

Sozialurlaub gefordert

Waren bisher sechs Urlaubstage vorgesehen, werden diese im Falle einer Heirat auf drei, bei einer eingetragenen Partnerschaft auf einen Tag reduziert. Hier wirft die CSL die Frage auf, warum eine Diskriminierung der eingetragenen Partnerschaft in Kauf genommen wird. Ebenfalls mit Unverständnis wurde auf die Reduzierung bei den Urlaubstagen im Falle eines Umzugs reagiert. Dieser Sonderurlaub von zwei Tagen kann in Zukunft nur noch alle drei Jahre angefragt werden.

Die Urlaubstage „aus familiären Gründen“, also im Krankheitsfall eines Kindes, wurden pro Kind auf 35 Tage erhöht (siehe Kasten). Weiterhin wird von der Arbeitnehmerkammer ein Sozialurlaub für andere Verwandte als die Eltern gefordert, der bei Notfällen angefragt werden kann.

An die Regierung wurden abschließend zwei Forderungen formuliert: Eine Verlängerung der Referenzperiode (bisher: ein Monat mit einem 8-Stunden-Arbeitstag und 40 Stunden Arbeit pro Woche) auf vier Monate muss, ob durch Kollektivvertrag geregelt oder nicht, durch zusätzlichen Urlaub kompensiert werden.

Diese Bestimmung, ebenso wie die Überstundenregelung, müsse sowohl für die allgemeine Arbeitsorganisation (POT) wie auch das „Système d’horaire mobile“ gelten. Außerdem soll es dem Arbeitgeber nicht möglich sein, die Referenzperiode nach Belieben zu erhöhen.