Dienstag13. Januar 2026

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Leinenpflicht innerhalb der Ortschaften

Leinenpflicht innerhalb der Ortschaften
(dpa/Symbolbild)

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Nachdem am Samstag eine Frau und ihr kleiner Hund von zwei frei herumlaufenden größeren Hunden angegriffen wurden, stellt sich nun die Frage, ob Hunde immer und zu jedem Zeitpunkt an der Leine gehalten werden müssen.

Die Frau wurde an beiden Händen schwer verletzt und ihr Hund wurde so schwer verwundet, dass er notoperiert werden musste und kurze Zeit später verstarb. Laut Aussagen der Polizei gilt für jeden Hundebesitzer, sich an das Hundegesetz vom 9. Mai 2008 zu halten. Laut dem Gesetz gilt die Leinenpflicht innerhalb der Ortschaften, in öffentlichen Transportmitteln, in den gemeinsamen Räumen von Mehrfamilienhäusern, auf öffentlichen Parkplätzen, Tankstellen und während öffentlicher Veranstaltungen, auf Sportplätzen, Fahrrad- und Fitnesswegen. An allen anderen Orten sind die Hundehalter verpflichtet, ihren Hund unter Kontrolle zu halten und gegebenenfalls anzuleinen.

Jede Gemeinde kann innerhalb der Ortschaften Freilaufzonen bestimmen, wo die Hunde nicht angeleint sein müssen. Auch hier sind die Hundehalter verpflichtet, ihren Hund unter Kontrolle zu halten und gegebenenfalls anzuleinen. Auch kann jede Gemeinde ausnahmsweise außerhalb der Ortschaften Zonen bestimmen, wo Hunde angeleint sein müssen; dies ausschließlich in Zonen, wo viele Menschen anzutreffen sind.

Als gefährlich eingestuft

Jedoch gibt es auch spezielle Regeln für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind. Neben den durch eine individuelle Untersuchung als gefährlich eingestuften Hunden gelten folgende Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich: Staffordshire Bullterrier, Mastiff, American Staffordshire Terrier, Tosa sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Für diese Hunde gilt allgemeiner Leinenzwang, außer wenn der Hund aufgrund der vom Gesetz vorgesehenen erfolgreich abgeschlossenen Prüfung hiervon ausdrücklich befreit wird.

Verstöße gegen die allgemeinen, für alle Hunde geltenden Regeln werden mit Geldstrafen zwischen 25 und 250 Euro bestraft. Die Eigentümer der zwei Hunde, die am vergangenen Samstag die Frau überfallen haben, übrigens zwei Schäferhund-Mischlinge, haben sich somit nicht an das Hundegesetz gehalten. Zudem, falls die überfallene Frau Anzeige erstattet, könnten die Eigentümer sich vor der Strafkammer verantworten müssen. Sie würden wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden und somit auch eventuelle Haftstrafen riskieren.