Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist in der Affäre um die Bezahlung von Assistenten im Europaparlament von Ermittlungsrichtern vorgeladen worden. Falls der Termin stattfindet und die Ermittlungsrichter genug Indizien für ein Fehlverhalten sehen, könnten sie dabei ein Verfahren gegen Le Pen einleiten. Die Präsidentschaftskandidatin will der Vorladung während des laufenden Wahlkampfes aber nicht nachkommen, wie der stellvertretende Vorsitzende ihrer Partei Front national, Florian Philippot, dem Sender LCI bestätigte.
Parlamentarische Immunität
Die französische Justiz prüft schon länger, ob aus Parlamentsmitteln bezahlte Assistenten von FN-Europaabgeordneten in Wahrheit für die Partei tätig waren. Vor eineinhalb Wochen war gegen die Chefin von Le Pens Mitarbeiterstab ein Ermittlungsverfahren wegen Verschleierung von Untreue eingeleitet worden. Details der Vorwürfe sind nicht bekannt. Sieben Wochen vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich sorgt der Fall für großes Aufsehen.
Philippot warf der Justiz vor, den Termin medienwirksam und im Hinblick auf die anstehende Wahl ausgewählt zu haben. Le Pen berufe sich auf ihre parlamentarische Immunität als Europaabgeordnete – die Ermittler können sie deshalb nicht dazu zwingen, der Vorladung zu folgen. Das EU-Parlament hatte am Donnerstag zwar Le Pens Immunität aufgehoben, dies gilt jedoch nur für ein anderes Verfahren, in dem es um die Verbreitung von Gewaltbildern geht.
Schwere Unregelmäßigkeiten
Le Pen hatte vor eineinhalb Wochen selbst gesagt, dass sie während des Wahlkampfs keiner Vorladung nachkommen werde. Sie hatte die Vorwürfe mehrfach zurückgewiesen und erklärt, das Verfahren sei politisch motiviert. Gegenüber ihrer Anhängerschaft war es ihr bislang immer gelungen, Ermittlungen gegen sie als eine Kampagne politischer Gegner darzustellen.
Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen bereits Ende vergangenen Jahres an Ermittlungsrichter übergeben. Ins Rollen gebracht hatte den Fall die EU-Antibetrugsbehörde OLAF. Bei Le Pen hatte das Amt «schwere Unregelmäßigkeiten» festgestellt. Die Europaabgeordnete habe einem Mitarbeiter einen «rein fiktiven Arbeitsvertrag» ausgestellt.
339.000 Euro zurückgefordert
Eine Mitarbeiterin der französischen Rechtspopulistin arbeitete laut OLAF zudem nicht wie vorgeschrieben in der Volksvertretung, sondern in der Gegend von Paris für den Front national. Das EU-Parlament hatte deshalb 339.000 Euro von Le Pen zurückgefordert – sie wehrt sich juristisch dagegen.
Die Franzosen wählen ihren neuen Staatschef in zwei Wahlgängen am 23. April und 7. Mai. Laut Umfragen kann Le Pen mit einem Einzug in die Stichwahl rechnen, würde dort derzeit aber klar verlieren. Auch der konservative Kandidat François Fillon ist wegen Ermittlungen der Justiz schwer in Bedrängnis, in seinem Fall geht es um den Verdacht einer Scheinbeschäftigung seiner Frau auf Parlamentskosten. In seiner Partei mehrten sich zuletzt Rufe nach einem Rückzug Fillons.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können