Am vergangenen Dienstag informierte eine Frau das Tageblatt, Arbeiter einer Gärtnerfirma seien im Begriff, in Merl, nahe dem hauptstädtischen Konservatorium, Krähennester von den Bäumen zu entfernen. Es ist dies nicht das erste Mal, dass an besagter Stelle Versuche unternommen werden, Krähennester zu entfernen. Das Tageblatt hatte bereits am 14. März und am 19. April 2014 über die illegalen Aktionen berichtet.
Arbeiter einer Firma aus Düdelingen befanden sich am vergangenen Dienstag vor Ort in Merl. Am Boden lagen heruntergeschnittene Äste mit mehreren Krähennestern. In den Nestern und am Boden befanden sich zerstörte bebrütete Eier. In der Mitte des Areals bot sich ein Bild der Verwüstung. An den Bäumen hingen noch die Seilvorrichtungen, am Boden lagen weitere Arbeitsutensilien.
Die vor Ort anwesende Zeugin berichtete, dass laut Aussagen der Arbeiter alle Nester über einen mehrtägigen Zeitraum entfernt werden sollten.
Ein aufklärendes Gespräch mit den beiden Arbeitern über die Missachtung der Eigentumsrechte sowie die Naturschutzgesetze interessierte diese kaum, mit dem Argument, sie würden den Anweisungen ihres Chefs Folge leisten.
Nach weiteren Diskussionen packten die Arbeiter ihre Utensilien zusammen. Ein herbeigerufener Vertreter des Luxemburger Roten Kreuzes, das Eigentümer des betroffenen Grundstücks ist, informierte die Arbeiter, dass diese illegale Aktion auf dem Privatgrundstück juristische Folgen haben werde.
War nur ein Test
In einem Telefongespräch mit der zuständigen Firma, beteuerte der Inhaber seine Unschuld. Das Heruntersägen der Äste sei nur ein Test gewesen. Da offensichtlich durch die Präsenz von bebrüteten Eiern die Krähen in der Brutzeit seien, habe er die Anweisung zum Einstellen der Arbeiten erteilt. Mit den umgesägten Bäumen habe seine Firma allerdings nichts am Hut, hieß es weiter. Ferner erklärte der Mann, laut seinen Informationen verfüge der Auftraggeber der Arbeiten über ein Vorkaufsrecht für das besagte Grundstück.
Fakt ist aber auch, dass das Gärtnerunternehmen sich über die Eigentumsrechte sowie über die Naturschutz- und Artenschutzverordnungen hinwegsetzte. Das Naturschutzgesetz verbietet vom 1. März bis zum 30. September Heckenschnitte in Grünzonen. Wenn auch der Schnitt mancher Hecken erlaubt ist, so verbietet das Naturschutzgesetz aber Vögel oder andere Tiere bei der Fortpflanzung zu stören.
Raben seit 2013 geschützt
Der zuständige Förster, der kurze Zeit später eintraf, bestätigte dem Tageblatt gegenüber, dass diese Aktion hinsichtlich der Naturschutzgesetze und -Verordnungen illegal gewesen sei. Seitens des Forstamts wurden ebenfalls juristische Schritte in die Wege geleitet.
Die Naturschutzorganisation „Natur & Ëmwelt“ bestätigte, dass alle Rabenarten seit 2013 zu den geschützten Arten gehören. Die Entscheidung, ob „Natur & Ëmwelt“ sich den Anzeigen anschließt, entscheidet der Verwaltungsrat nach den Feiertagen.
Wie uns am Donnerstag seitens der Polizei bestätigt wurde, hat das Rote Kreuz Luxemburg als Grundstücksbesitzer Anzeige erstattet. Zeugen wurden bereits und werden in den nächsten Tagen noch gehört.
In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Tageblatt und RTL versicherte Robert Oé, „Directeur des services généraux“ des Roten Kreuzes, dass die Croix-Rouge nach wie vor Besitzer des Grundstücks sei, etwaige Vorkaufsrechte, Verträge, laufende Verkaufshandlungen oder ein Abkommen zur Instandhaltung des Grundstücks mit dem Auftraggeber der Abholzungsarbeiten bestünden nicht.
Desweitern sei es nicht im Sinne der Croix-Rouge dieses „Patrimoine“ zu zerstören, es bestehe auch kein Willen, das Grundstück zu verkaufen.
Zu Demaart
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