Gemäß der am Mittwoch parteiübergreifend vom Parlament verabschiedeten Reform müssen Königin Fabiola und Kronprinz Philippe sowie Prinzessin Astrid und Prinz Laurent zudem empfindliche Kürzungen ihrer jährlichen Zuwendungen hinnehmen.
Zudem sollen die sogenannten Funktionskosten der Königsfamilie künftig vom Rechnungshof unter die Lupe genommen werden. Ziel sei es vor allem, Transparenz zu schaffen, hieß es von den beteiligten Parteien.
Allein König Albert II. bleibt von alledem verschont: Die Verfassung verbietet eine Neuregelung seiner Bezüge von aktuell 11,5 Millionen Euro im Jahr während der laufenden Regentschaft.
Zu Demaart
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