Personen, deren Rechte verletzt worden seien, dürfen künftig vor verschiedenen Gerichten klagen, wie das oberste europäische Gericht am Dienstag urteilte. Demnach sind künftig Klagen sowohl im Land des Opfers als auch in dem Land möglich, in dem die Internetseite vom Betreiber angemeldet wurde.
Hintergrund für die Entscheidung des EuGH in Luxemburg waren Streitfälle in Deutschland und in Frankreich. Der Mörder des deutschen Schauspielers Walter Sedlmayr sah seine Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung seines vollen Namens auf einem österreichischen Internetportal verletzt. Er hatte 1990 den bekannten bayerischen Schauspieler umgebracht. 2008 kam er wieder frei.
In einem weiteren Fall ging es um einen französischen Schauspieler und eine im Internet veröffentlichte Meldung, wonach dieser wieder mit der Sängerin Kylie Minogue zusammen sei.
Zu Demaart
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