«Ich gehe davon aus, dass die ersten Leistungen in der ersten Hälfte dieses Jahres in Anspruch genommen werden können», sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann am Mittwoch in Trier. Zuvor hatten die deutschen Bischöfe bis zu 5.000 Euro Entschädigung für minderjährige Missbrauchsopfer angekündigt. «Härtefälle» könnten mit mehr Geld rechnen: «Da kennen wir kein Limit. Wir haben bewusst gesagt, wir lassen das offen», sagte Ackermann.
Die Anträge können vom 10. März an bei den Missbrauchsbeauftragten der Bistümer oder der Orden gestellt werden. Die Bearbeitung solle «unbürokratisch» ablaufen – es gebe vorgefertigte Formulare, sagte Ackermann. Die Anträge werden dann von einer Koordinierungsstelle geprüft, die mit Psychologen, Juristen und Theologen besetzt sei. Es sei schwer abzuschätzen, wie groß der Andrang zum Anfang werde. Ein Antrag solle immer möglichst zügig bearbeitet werden. «Das muss sich nicht über lange Monate hinweg erstrecken», sagte der Bischof. Die Entschädigungszahlungen kämen nicht aus der Kirchensteuer, sondern von anderen Vermögenswerten, etwa Anlagen.
Ackermann sagte, die katholische Kirche werde sich mit dem Thema Missbrauch noch länger beschäftigen müssen. Unter anderem stehe noch die wissenschaftliche Aufarbeitung aus. Auch könne es Menschen geben, die erst später über sexuelle Übergriffe sprechen könnten. «Also insofern glaube ich, werden wir mit diesem Thema noch länger zu tun haben.» Zudem werde sich sexueller Missbrauch «nicht hundertprozentig verhindern lassen, weder im Bereich der Kirche, noch im Bereich anderer Institutionen.»
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