Damit bestätigte das Gericht am Mittwoch das Urteil von 2010, das überdies eine fünfjährige Haftstrafe vorsieht, zwei Jahre davon auf Bewährung. Kerviel hatte auf einen Freispruch gehofft. Eigenen Angaben zufolge hatte seine Bank, die Société Générale, bei seinen maßlosen Zockereien ein Auge zugedrückt, solange er damit Geld einspielen konnte.
Die Staatsanwaltschaft und die Bank selbst widersprachen Kerviels Behauptungen. Kerviels Anwalt, David Koubbi, nannte das Urteil «absolut bedauerlich». Möglicherweise wolle er vor den Kassationsgerichtshof, das höchste französische Gericht, ziehen.
Symbolischer Charakter
Jean Veil, der Anwalt der Société Générale, sagte, das Urteil sei «eine Genugtuung». Zugleich sei die Bank «realistisch» was die Rückzahlung der Summe angehe, sagte Veil laut der Internetseite der Zeitung «Les Echos». Daher werde sie nicht die volle Rückzahlung geltend machen, sondern sein Einkommen und seinen Besitz dabei berücksichtigen, erklärte er.
Kerviel hatte als Händler der Großbank Société Générale zwischen 2007 und 2008 mit einer Summe von 50 Milliarden Euro jongliert und einen Verlust von 4,9 Milliarden Euro verursacht. In einem ersten Verfahren wurde er 2010 wegen Fälschung, Vertrauensbruchs und unberechtigter Computernutzung zu fünf Jahren Haft verurteilt, zwei davon wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Zu Demaart
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