2014 zogen von Mai bis Juni rund 100 Aktivisten auf dem „March for Freedom“ von Straßburg nach Brüssel, um gegen die Flüchtlings- und Asylpolitik und insbesondere die europäische Agentur zur Überwachung der EU-Außengrenzen Frontex zu protestieren. Am 5. Juni legten die Aktivisten einen Stopp auf dem Kirchberg ein, wo die EU-Innenminister tagten, und hielten eine spontane, nicht angemeldete Kundgebung ab. Vor Gericht müssen sich nun sechs Personen verantworten, denen u.a. bewaffnete Rebellion, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beamtenbeleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen wird.
Am Mittwoch, dem ersten Prozesstag, wurde ein Video gezeigt, das die Lage während der Demonstration auf place de l’Europe zeigt. Am Donnerstag wurden die Polizisten sowie die Angeklagten gehört. Während des Einsatzes erlitten mehrere Polizeibeamte Schürfwunden sowie Verbrennungen im Gesicht und an den Armen, die durch eine bislang noch unbekannte Flüssigkeit verursacht wurden. Auch einzelne Demonstranten trugen Verletzungen durch die Polizisten davon. Aus Angst vor einer Retourkutsche seitens der Polizei führte jedoch keiner der Verletzten Klage.
Am Freitag war der Staatsanwalt an der Reihe, um seine Meinung abzugeben. Seiner Meinung nach, handelte es sich beim „March for Freedom“ keinesfalls um eine friedliche Manifestation, da sie schon am Vortag der Kundgebung auf Kirchberg Vandalismus am Schengener Europadenkmal betrieben hatten.
Urteil am 18. Mai
Die Polizei sei auf Grund des Verhaltens der Demonstranten gezwungen gewesen, einzugreifen, so der Staatsanwalt weiter. „Obwohl es Barrikaden auf dem Kirchberg gab, kümmerten sich die Demonstranten nicht darum und blockierten den Eingang zu einem öffentlichen Gebäude. Auch auf dem Video sind nur Demonstranten mit Stöcken zu sehen und keine Polizisten. Einige der Teilnehmer trugen außerdem Wasserflaschen bei sich“, erklärte der Staatsanwalt.
Auf der Internetpräsenz der Gruppierung seien zudem Verhaltensregeln im Umgang mit der Polizei aufgelistet gewesen.
„Die Polizisten wurden mit chemischen Flüssigkeiten besprüht und mussten heftige Schläge einstecken. Zudem wurden die Polizeibeamte von den Demonstranten immer wieder bedrängt und lautstark beleidigt und angepöbelt. Um Festnahmen zu verhindern, wechselten die Demonstranten zudem noch ihre Kleidung“, legte der Staatsanwalt aus.
Einige der Angeklagten sind in Deutschland wegen ähnlichen Vergehen, wie ihnen in Luxemburg zur Last gelegt werden, bereits vorbestraft.
Die Staatsanwaltschaft fordert für jeden 18 Monate Haft sowie eine Geldstrafe von 2.000 Euro.
Das Urteil wird am 18. Mai gesprochen.
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