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Keine Diskriminierung an der Uni.lu

Keine Diskriminierung an der Uni.lu
(Ifinzi)

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In den letzten Jahren haben sich deutlich mehr in Luxemburg ansässige als im Ausland wohnhafte Studenten erfolgreich an der Uni.lu eingeschrieben. Qualitätskriterien sind laut Marc Hansen die Erklärung hierfür.

Wie viele in Luxemburg ansässige beziehungsweise im Ausland wohnhafte Studenten gibt es an der Universität Luxemburg und spielt die Nationalität eine Rolle bei der Vergabe von Studienplätzen an der Uni.lu? Die Fragen des CSV-Abgeordneten Marc Spautz beantwortet der delegierte Minister für Hochschule und Forschung, Marc Hansen, mit eindeutigen Zahlen und dem Hinweis auf Qualitätskriterien. Insgesamt 15.128 in Luxemburg ansässige Studenten haben sich in den letzten drei Jahren mit Erfolg an der Uni.lu eingeschrieben. Im selben Zeitraum haben 4.008 im Ausland wohnhafte Studenten ein Studium an der Universität Luxemburg begonnen. Bezüglich der abgelehnten Bewerbungen führen die im Ausland wohnhaften Studenten mit deutlichem Abstand. Zwischen 2013 und 2016 wurden 20.383 Einschreibungen von diesen Studenten abgelehnt. Dies war im selben Zeitraum bei lediglich bei 8.603 in Luxemburg wohnhaften Personen der Fall.

Somit wurden in den letzten drei Jahren 16 Prozent der Einschreibungen von im Ausland lebenden Studenten angenommen, wogegen 64 Prozent der luxemburgischen Einschreibungen akzeptiert wurden. Marc Hansen erklärt dies damit, dass viele im Ausland lebende Studenten lediglich eine Voreinschreibung bei der Universität Luxemburg einreichen würden.

Eindeutige Qualitätskriterien

Aufgrund eines unvollständigen Dossiers, würden diese dann schließlich abgelehnt werden. Unvollständige Dossiers gehören neben dem nicht erfüllen von Zulassungskriterien allgemein zu den Hauptgründen für die Ablehnung einer Einschreibung.
Der delegierte Minister für Hochschule und Forschung unterstreicht allerdings, dass die in Luxemburg wohnhaften Studenten nicht bevorzugt würden. Es gebe eindeutige Qualitätskriterien, welche erfüllt werden müssten, um an der Uni.lu studieren zu dürfen. Die eingereichten Bewerbungen welche diesen nicht entsprechen, würden abgelehnt werden, egal welche Nationalität der Bewerber hat oder wo er wohnt. Dies sei explizit im Gesetz über die Gründung der Universität Luxemburg festgehalten.