Im November 2012 sollen die Beschuldigten mit Rauschgift gehandelt haben. Hautsächlich in der Umgebung von Esch sollen sie Kunden in Bars die Ware einfach auf den Tisch gelegt und diese gezwungen haben das Rauschgift zu kaufen. Nach einer Abhöroperation konnte die Polizei die Bande schnappen. Die Angeklagten die zum größten Teil aus Tunesien stammen wollten bei den Polizeivernehmungen nichts vom Drogen wissen.
Die Angeklagten geben zu Rauschgift besessen zu haben, allerdings hätten sie weder damit gedealt noch Leute dazu gezwungen Drogen zu kaufen. Das Rauschgift, so die Anklageschrift sollen die Männer aus Belgien bekommen haben. Alle Angeklagten kamen nach Luxemburg um hier politisches Asyl zu beantragen. Auch sollen sie laut Informationen der Polizei in ihren Heimatländern bereits wegen ähnlichen Delikten zu Haftstrafen verurteilt worden sein. Alle Beschuldigten bis auf einen, sitzen in Untersuchungshaft.
«Andere Sitten»
Am Freitag war die Verteidigung mit den Plädoyers an der Reihe. Eine Rechtsanwältin versuchten den Richtern zu verdeutlichen, dass ihr Mandant die falschen Freunde im Flüchtlingsheim hatte, deshalb habe er auch Drogen genommen. Vom Handel habe er nichts gewusst, so die Verteidigerin weiter.
Die Anwältin erklärte, dass ihr Klient weder Kontakt, zu den Rauschgiftzulieferern hatte, noch diese kannte. Ihr Klient habe nur im Heim zu seinem Bekannten gesagt er solle den Lieferanten grüßen. Daraufhin fragte der Richter: Wenn ihr Mandant den Mann nicht kannte, warum hat er ihm dann einen Gruß ausgerichtet? «Andere Sitten, andere Bräuche. Vor allem in arabischen Ländern wäre das ein Brauch», so die Antwort der Verteidigerin. Diese forderte dann ebenfalls, dass ein Dolmetscher in den Zeugenstand treten soll, der das bestätigen könnte.
Mildernde Umstände
Richter Prosper Klein jedoch, verwarf diese Forderung. Die Rechtsanwältin argumentierte weiter: «Man können dem Mann anrechnen, dass er bereits über ein Jahr in Untersuchungshaft sitzt und in Luxemburg noch nicht vorbestraft ist. Deshalb beantrage ich mildernde Umstände für meinen Klienten», so die Anwältin abschließend.
Ein weiterer Rechtsanwalt plädierte, dass es nur wenige Elemente in dieser Affäre geben würden, die auf den Drogenhandel der Angeklagten weisen würden. Lediglich würde es Indizien geben allerdings keine Beweise.
Die Polizei fand über die Mobiltelefonabhörungen zwar heraus, dass alle sich kannten, jedoch war nie über Telefon von Rauschgifthandel die Rede. Dieser Verteidiger forderte dann ebenfalls, mildernde Umstände für seinen Mandanten.
Stark aber harmloser
Der Mandant, von Rechtsanwältin Céline Mertes, hatte bereits am Donnerstag ein Geständnis abgelegt. Bei der Polizei soll der Angeklagte alle Taten abgestritten haben. Der Mann soll Drogen gekauft haben um diese erneut zu verkaufen. Die Verteidigerin Mertes, erklärte dass es sich bei diesem Rauschgift immer nur um Kokain und nicht um Heroin gehandelt habe. Kokain sei schließlich etwas harmloser als das Heroin auch wenn beides sehr starkes Rauschgift ist. Auch sie forderte eine angepasste Strafe für ihren Klienten, dieser wolle schließlich ein Leben aufbauen und eine Arbeit suchen.
Am kommenden Dienstag soll der Prozess dann mit dem Strafantragt der Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können