«Die Kommission spielt eine entscheidende Rolle dabei sicherzustellen, dass das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit so funktioniert, wie es sollte», sagte der zuständige Prüfer Milan Martin Cvikl am Dienstag.
Die Brüsseler Behörde müsse aber strenger vorgehen. «Sie hat keine ausreichenden Kenntnisse des Geschehens vor Ort und wendet die Vorschriften nicht einheitlich an.»
Defizitverfahren
Den sogenannten Maastricht-Kriterien zufolge darf die Neuverschuldung in EU-Staaten drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten. Die Gesamt-Staatsschulden müssen auf 60 Prozent des BIP begrenzt werden.
Weist ein Land ein zu hohes Defizit auf, leitet die EU-Kommission ein Verfahren ein.
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