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Kampf gegen die Geldwäsche

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Bei Bargeld-Geschäften müssen Verkäufer ihren Kunden besser auf die Finger schauen. Dies soll Kriminelle abschrecken, Schwarzgeld zu waschen. Unternehmen in Rheinland-Pfalz müssen künftig einen Geldwäschebeauftragten ernennen.

Im Kampf gegen Geldwäsche am Ladentresen müssen bestimmte Händler und Unternehmen in Rheinland-Pfalz bis zum Ende des Jahres einen Geldwäschebeauftragten ernennen. Dieser sei etwa dafür verantwortlich, dass bei Bargeld-Geschäften über 15.000 Euro der Personalausweis des Käufers kopiert und die Kopie mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werde, teilte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier mit. Die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten betreffe vor allem Unternehmen, die mit hochwertigen Gütern handelten: etwa mit Edelsteinen, Schmuck und Uhren, Kunst und Antiquitäten, Autos, Booten und Luftfahrzeugen.

Schätzungen gingen davon aus, dass jedes Jahr rund 50 Milliarden Euro aus krimineller Herkunft in Deutschland gewaschen werden. Und dies nicht nur im Bankensektor, teilte die ADD als landesweite Fachaufsicht über Geldwäsche im Nichtfinanzsektor mit. Die Kontrollen der Banken seien bekannt, daher versuchten Geldwäscher in andere vermeintlich unbeobachtete Räume auszuweichen. «Als Geldwaschanlagen können alle Wirtschaftsunternehmen missbraucht werden.» Wie viel Geld in Rheinland-Pfalz auf diese Weise gewaschen werde, sei nicht bekannt.

115 Kontrollen

Nach dem Geldwäschegesetz müssen Verkäufer und Händler ihren Kunden eigentlich schon lange bei Bargeld-Geschäften von mehr als 15.000 Euro auf die Finger schauen. Viele wüssten aber nichts von ihrer Pflicht, sagte Juristin Anja Gilweit, die bei der ADD die Abteilung «Geldwäscheprävention» leitet. Seit Jahresbeginn habe die Behörde daher rund 10.000 Händler hochwertiger Güter in Rheinland-Pfalz informiert. Es gab bereits 115 Kontrollen: Sie zeigten laut Gilweit, dass rund die Hälfte noch nicht Bescheid wusste.

Ein Geldwäschebeauftragter müsse auch eine «Verdachtsmeldung» erstatten, wenn der Verdacht bestehe, dass bei einem Geschäft etwas nicht stimme. Dies könne der Fall sein, wenn ein Kunde nur mit 500 Euro-Scheinen zahlt. Oder einen Dritten zur Abwicklung des Geschäfts vorschickt. Ein Geldwäscher oder Terrorist, der Geld aus Drogen-, Waffen- oder anderen illegalen Geschäften am Ladentresen ausgeben will, wolle anonym bleiben und seinen Ausweis nicht vorlegen, sagte Gilweit.

Auch Immobilienmakler und Versicherungsvermittler müssten bei jeder «Anbahnung eines Geschäfts» die Daten des Kunden festhalten. Die Kontrollen der ADD und der Kreis- und Stadtverwaltungen gingen weiter, hieß es. Nach einer Übergangsphase sollten dann auch Bußgelder möglich sein – bis zu 100.000 Euro.