Dieudonné war wegen antisemitischer Äußerungen während eines Konzerts 2012 in der Nähe von Liège verurteilt worden.
Das Konzert fand vor Tausenden von Gästen statt und wurde von der Polizei aufgenommen. Außerdem muss das Urteil in zwei belgischen Zeitungen veröffentlicht werden.
Ein erstes Urteil wurde im November 2015 in Abwesenheit des Künstlers gefällt. Dieser ging anschließend in Berufung.
Die Anklage lautete auf Aufruf zum Hass, antisemitische Äußerungen, Verbreitung rassistischer Ideen und Leugnung des Holocausts.
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