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Jahrestag des dreifachen «Nee»

Jahrestag des dreifachen «Nee»
(Foverdick)

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Vor einem Jahr stimmten die Luxemburger in einem Referendum über das Wahlrecht ab 16 Jahren, das Ausländerwahlrecht und die zeitliche Begrenzung von Ministerämtern ab.

Im Rahmen der geplanten Verfassungsänderung wurde die Bevölkerung des Großherzogtums dazu aufgerufen, sich zu drei Reformpunkten zu äußern. Die Entscheidung der Luxemburger war mehr als deutlich: eine große Mehrheit (78 Prozent) stimmte gegen das Wahlrecht für Ausländer. Auch das Wählen ab 16 Jahren (81 Prozent) und die Begrenzung der Ministermandate (70 Prozent) wurden abgelehnt.

Im Zentrum der Aufmerksamkeit stand ohne Zweifel das Wahlrecht für Ausländer. Gefragt wurde, ob Ausländer, welche seit mindestens zehn Jahren im Großherzogtum wohnen und bereits an Kommunal- oder Europawahlen teilgenommen haben, nun auch an den luxemburgischen Parlamentswahlen teilnehmen dürfen. Bei einem Ausländeranteil von 47 Prozent wurde diese Frage kontrovers diskutiert.

Während die Befürworter des Wahlrechts vor einem Demokratiedefizit warnten, fürchteten die Gegner des Wahlrechts einen «Verlust der luxemburgischen Identität.»

Im Vorfeld des Referendums hatten sich die Regierungsparteien DP, LSAP und «déi gréng» sowie die kleinste Oppositionspartei «déi Lénk» für ein Ja zu allen drei Fragen ausgesprochen, wogegen die Oppositionsparteien CSV und ADR dazu aufriefen, mit Nein zu stimmen.

Premierminister Xavier Bettel lehnte politische Konsequenzen nach dem Resultat des Referendums ab. Die Bürger hätten über gesellschaftliche Fragen abgestimmt und nicht über die Zukunft der Regierung.

Hier nochmals die drei Fragen im Wortlaut und das jeweilige Resultat:

1. „Befürworten Sie die Idee, dass die Luxemburger im Alter zwischen sechzehn und achtzehn Jahren das Recht erhalten, sich fakultativ in die Wählerlisten einzutragen, um sich als Wähler an den Wahlen zur Abgeordnetenkammer, dem Europaparlament und dem Gemeinderat sowie an den Referenden zu beteiligen?“

Ja: 19,13 Prozent
Nein: 80,87 Prozent

2. „Befürworten Sie die Idee, dass ausländische Mitbürger das Recht erhalten, sich fakultativ in die Wählerlisten einzuschreiben, um sich als Wähler an den Wahlen zur Abgeordnetenkammer zu beteiligen, und dies unter der besonderen doppelten Bedingung, während mindestens zehn Jahren in Luxemburg gewohnt und sich vorher bereits an Kommunal- oder Europawahlen in Luxemburg beteiligt zu haben?“

Ja: 21,98 Prozent
Nein: 78,02 Prozent

3.„Befürworten Sie die Idee, die Dauer, während der eine Person ohne Unterbrechung Mitglied der Regierung sein darf, auf maximal zehn Jahre zu begrenzen?“

Ja: 30,07 Prozent
Nein: 69,93 Prozent

Die Wahlbeteiligung lag bei 86,8 Prozent.