Laut der OLG-Entscheidung muss das untergeordnete Gericht nun nachträglich klären, ob der deutsche Urlauber von einer Corona-Mitteilung der Tiroler Regierung erfahren hatte. Der Urlauber hatte sich vom 7. bis 13. März 2020 in Ischgl aufgehalten und sich seiner Überzeugung zufolge dort mit dem Coronavirus infiziert. Für seine Ansteckung machte er in seiner Klageschrift „das katastrophale Missmanagement der zuständigen Behörden“ verantwortlich.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen wies die Klage aber im vergangenen Januar unter anderem mit der Begründung zurück, dass kein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten von Organen der Republik vorliege. Das OLG stellte nun aber Verfahrensmängel der ersten Instanz fest. Demnach hatte das Landesgericht nicht geklärt, ob der Kläger vor seiner Abreise eine Mitteilung des Landes Tirol zum Coronavirus vom 5. März 2020 kannte.
Damals hatte die Landesregierung erklärt, zwei positiv getestete Urlauber hätten sich „nach ersten Erhebungen“ auf der Rückreise im Flugzeug angesteckt. Eine Infektion in Tirol sei daher „aus medizinischer Sicht“ wenig wahrscheinlich. Das Gericht der ersten Instanz muss laut dem OLG-Urteil nun klären, ob der Urlauber die Mitteilung kannte, darauf vertraute und deswegen im März 2020 weiter in Ischgl blieb.
Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) wertete das Urteil als Erfolg für in Ischgl erkrankte Urlauber. Das Gericht habe festgestellt, dass die Presseinformation der Tiroler Landesregierung im März 2020 „irreführend falsch“ sowie „rechtswidrig und schuldhaft“ gewesen sei.
Laut einem OLG-Sprecher wurden bisher rund 25 Schadenersatzklagen von mutmaßlich in Ischgl infizierten Urlaubern in erster Instanz abgewiesen. Gegen all diese Entscheidungen seien Rechtsmittel eingelegt worden. Nach der jetzigen OLG-Entscheidung sei „überall dort, wo ein gleich gelagerter Sachverhalt gegeben ist“, „theoretisch erwartbar“, dass die Urlauber Recht bekämen.
Demnach könnten auch andere Urlauber, die womöglich von der beschwichtigenden Corona-Mitteilung der Tiroler Regierung wussten und sich deshalb in Ischgl aufhielten, nun wieder auf Schadenersatz hoffen.
In dem für seine Partyszene bekannten Wintersportort Ischgl war es im März 2020 mitten in der Skisaison zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Mehr als 6.000 Menschen aus 45 Ländern sollen sich in Ischgl und anderen Wintersportorten mit dem Coronavirus angesteckt haben. In der Hauptsache wohl in überfüllten Après-Ski-Bars und anderen Räumlichkeiten. 32 Todesfälle werden allein auf die Tiroler Wintersportorte zurückgeführt. Ischgl war somit zu einem der ersten Corona-Hotspots in Europa geworden. Viele Betroffene und Hinterbliebene werfen den zuständigen Behörden schwere Fehler im Umgang mit dem Ausbruch vor.
An einer Sammelklage wegen Ansteckungen in Ischgl hatten anfangs auch mindestens elf Luxemburger Interesse gezeigt. Wie viele Bürger aus dem Großherzogtum sich schließlich einer derartigen Klage angeschlossen haben, ist aktuell noch nicht bekannt. (AFP)

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