Mittwoch31. Dezember 2025

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InteressenkonfliktEU-Rechnungshof bemängelt zu lasche Regeln bei Wechsel in Privatwirtschaft

Interessenkonflikt / EU-Rechnungshof bemängelt zu lasche Regeln bei Wechsel in Privatwirtschaft
Die EU-Rechnungsprüfer sorgen sich um die Einhaltung der Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten in den EU-Agenturen Foto: Editpress-Archiv

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Das Finanzgebaren der EU-Agenturen scheint weitestgehend in Ordnung zu sein. Nur die Vorschriften für Manager und ranghohe Mitarbeiter der EU-Agenturen bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft sind den Prüfern des Europäischen Rechnungshofes zu „lasch“, wie es in einem gestern veröffentlichen Bericht heißt

Die Konten der 44 EU-Agenturen sind dem Europäischen Rechnungshof zufolge in Ordnung, wie er in seinem Jahresbericht festhält. Sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben – hier jedoch mit einer Ausnahme – sei den Agenturen ein positives Prüfungsurteil bescheinigt worden. Allerdings bemängeln die Rechnungsprüfer Probleme bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren, wenn es darum geht, Dienstleistungen und Waren zu beschaffen. Demnach würden Vorschriften für Zahlungen nicht eingehalten. Zudem hätten Prüfer Mängel bei Verträgen festgestellt.

Negativ fiel insbesondere die Agentur eu-Lisa auf, die für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich „Freiheit, Sicherheit und Justiz“ zuständig ist. Immerhin 18,1 Millionen Euro sollen von eu-Lisa fehlerhaft ausgezahlt worden sein. Die Agentur wurde aufgefordert, ihre Vertragsverwaltung sowie ihr Vergabesystem zu verbessern.

Was den Rechnungsprüfern offenbar mehr Sorgen bereitet, sind die ihrer Ansicht nach „laschen“ und mangelhaften „Vorschriften zur Vermeidung von Drehtüreffekten“. Mit dem Drehtüreffekt wird im Falle der EU der Umstand beschrieben, dass es zu Interessenkonflikten und der Gefährdung der Integrität von EU-Institutionen kommen kann, wenn EU-Bedienstete in die Privatwirtschaft wechseln. Vornehmlich sind die dort in Bereichen tätig, die mit ihrer Arbeit bei der EU zu tun hatten, und wo somit ihr Insider-Wissen genutzt wird, vor allem zu Lobbying-Zwecken, etwa bei früheren Arbeitskollegen. Befürchtet wird, dass dieses Insider-Wissen in die falschen Hände gerät. Daher wurden Vorschriften erlassen, um solche Situationen zu vermeiden.

Verwaltungsratsmitglieder kaum kontrolliert

Allerdings würde nicht ausreichend geprüft, ob diese Vorschriften auch eingehalten werden, moniert nun der EU-Rechnungshof. Es gebe zu wenig Auflagen für die EU-Agenturen, zu prüfen, ob sich ihre ehemaligen Bediensteten an die Vorschriften zur Vermeidung des Drehtüreffekts halten. Dabei bestehe besonders eine Gefahr bei Agenturen, die mit Regulierungsbefugnissen und Verbindungen zur Industrie zu tun hätten, so die Rechnungsprüfer. „Nur ein Bruchteil der potenziellen Fälle von Drehtüreffekten“ werde überprüft, heißt es weiter in der Mitteilung des Rechnungshofes. Dabei werde sich mitunter zu sehr auf Selbsterklärungen der ehemaligen Angestellten verlassen.

In ihrem Bericht weisen die Prüfer darauf hin, dass von den 44 Agenturen nur neun Regeln zur Vermeidung von Drehtüreffekten für Verwaltungsratsmitglieder haben. Und von insgesamt 659 Mitgliedern, die den Verwaltungsrat ihrer Agentur verlassen haben, seien nur 25 daraufhin überprüft worden, ob ihre neue Tätigkeit zu Interessenskonflikten führen könne.

Der EU-Rechnungshof schlägt daher vor, dass die Agenturen die EU-Kommission und Gesetzgeber auffordern sollen, allgemeingültige Regeln für Verwaltungsratsmitglieder einzuführen und die internen Regeln strenger anzuwenden, wobei ebenfalls Hilfe von externen Experten eingeholt werden soll. (gk)