An die genaue Zahl der von ihr durch Ersticken getöteten Neugeborenen könne sie sich aber nicht mehr erinnern, ließ Andrea G. am Dienstag zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Coburg von ihrem Verteidiger erklären. «Es können zwei, drei oder auch vier gewesen sein», sagte ihr Pflichtverteidiger Till Wagler.
Die 45-Jährige ist wegen vierfachen Mords angeklagt. In einem Fall der toten Säuglinge geht die Anklage von einer Totgeburt aus, in drei Fällen ließ sich wegen des Verwesungszustands der Leichen nicht mehr feststellen, ob die Kinder lebensfähig waren. G. räumte in der von dem Verteidiger verlesenen Erklärung die acht Geburten ein. Demnach brachte sie alle Kinder allein bei sich zu Hause in Wallenfels zur Welt.
Etwas fester zugezogen
Nach der Geburt habe sie die Kinder dann jeweils in Handtücher gewickelt, die sie im Bereich des Kopfs etwas fester zugezogen habe. Wenn ein Kind geschrien habe, habe sie ihm Mund und Nase zugehalten. Die toten Kinder habe sie dann in eine Tüte oder einen Behälter getan und in ihrer Wohnung versteckt.
Wagler sagte, seine Mandantin habe sich bei den Fällen jeweils in einem Ausnahmezustand befunden. Sie habe sich von ihrem wegen Beihilfe zu den Taten angeklagten Mann allein gelassen gefühlt. Ab der dritten oder vierten Geburt sei ihr Leben im Jahr 2007 oder 2008 völlig aus den Fugen geraten. Danach habe sie sich in Alkohol und Isolation zurückgezogen.
Durch Zufall Babyleiche entdeckt
Der im November bekannt gewordene Fall sorgte für Entsetzen. Eine Anwohnerin hatte zufällig eine Babyleiche in dem Wohnhaus der Hauptangeklagten entdeckt, bei der weiteren Durchsuchung wurden dann die insgesamt acht toten Säuglinge entdeckt.
Für den Prozess sind 24 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Das Gericht setzte fünf Verhandlungstage an. Ein Urteil könnte bereits am Mittwoch kommender Woche fallen.
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