Montag22. Dezember 2025

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Haftstrafe für Piloten gefordert

Haftstrafe für Piloten gefordert
(Tageblatt)

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Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuld klar beim Piloten und der technischen Abteilung. Für drei ehemalige Luxair-Direktoren werden dagegen Freisprüche gefordert.

Am Mittwoch beschäftigte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Serge Wagner, mit der Schuld der einzelnen Angeklagten. Leon Moes war für die Behandlung der «Service- Dokumente» verantwortlich. Er wusste vom Problem mit dem Schubhebel. Sich auf den optionalen Charakter der Dokumente zu berufen, um sich seiner Verantwortung zu entziehen, sei inakzeptabel.

Der andere angeklagte Techniker, Guy Arend, versteckte sich ebenfalls hinter der «nicht obligatorischen Einstufung» der Änderung. Er versuchte auch, den Ball an seinen Vorgesetzten oder dem Fokker-Experten der Luxair weiter zu spielen, so der Staatsanwalt. Da es sich beim Schubhebel um eine sogenannte «Avionics-Komponente» handelte, sei seine Abteilung durchaus verantwortlich für die Modifizierung gewesen.

Risiko war bekannt

Der Einbau eines weiteren Sicherheit in die Fokker hätte den Unfall vielleicht verhindern können. Der Pilot hätte dann den Rückschub während des Fluges nicht aktivieren können.

Marc Gallowitch hingegen habe keinen direkten Fehler gemacht, was die Korrespondenz mit Fokker anbelangt, erklärte Serge Wagner. Er wusste jedoch von dem Risiko einer falschen Handhabung des Hebels. Mit seinen Kenntnissen hätte er reagieren müssen. Des Weiteren habe er seinem Personal ungenaue Instruktionen gegeben, was die Analyse der technischen Fragen betrifft. Beide Techniker und der techischen Direktor müssten wegen dieser Fehler verurteilt werden.

Mangel an Wissen

Der Ex-Generaldirektor der Luxair, Roger Sietzen seinerseits habe nichts von den «Service-bulletins» und «letters», welche den Einbau der zusätzlichen Sicherheit vorschlugen, gewusst. Er hatte den technischen Bereich an Marc Gallowitch weiter geleitet. Die anderen ehemaligen Direktoren, Jean-Donat Calmes und Christian Heinzmann, seien auch nicht über die technischen Schwierigkeiten der Fokker 50 auf dem Laufenden gewesen. Sie seien auch durch ihren Mangel an technischem Wissen nicht fähig gewesen, das Problem zu lösen.

Allen drei könne keine direkte Schuld am Crash nachgewiesen werden. Hier fordert die Staatsanwaltschaft am Mittwoch drei Freisprüche. Richter Prosper Klein betonte in diesem Zusammenhang, dass vielleicht Fehler passiert sind, was das Arbeitsrecht betrifft, das Strafgericht jedoch für diese Fragen nicht kompetent sei, sondern das Arbeitsgericht.

Drei Jahre Gefängnis

Der Staatsanwalt ist schließlich verwundert, warum keine Anklage gegen den Fokker-Experten erhoben wurde. Er forderte, Pilot Claude Poeckes, Leon Moes, Guy Arend und Marc Gallowitch zu verurteilen.

Bei der Forderung des Strafmaßes trug der Staatsanwalt unter anderem der Kooperationsbereitschaft der Angeklagten und ihrem Auftreten vor Gericht Rechnung. Für Claude Poeckes forderte Serge Wagner eine Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren. Marc Gallowitch soll zwei Jahre ins Gefängnis, Leon Moes und Guy Arend jeweils 18 Monate. Alle Angeklagten sollen des Weiteren eine Geldstrafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft widersetzt sich jedoch nicht einer kompletten Haftverschonung bei sämtlichen Angeklagten.

Pilot bedauert Unfall

Der Verteidiger von Claude Poeckes, Me Pierret reagierte sofort auf die Ausführungen des Staatsanwalt, indem er betonte, dass sein Mandant seine Taten bedauert. Er habe sicherlich Fehler begangen. Aber er wehre sich gegen den Vorwurf, das Flugzeug absichtlich abstürzen gelassen zu haben. Er wiederholte noch einmal, dass ein techischen Problem der Hauptgrund für den Crash gewesen sei und nicht ein Pilotenfehler.

Der Anwalt des ehemaligen Chefs des Ingeneerings, Me Frank Wies, machte den Appell, sich in die Haut seines Mandaten in den 90er Jahren, als das Schubhebelproblem auftauchte, zu setzen. Das Strafmaß sei übertrieben.
Schließlich trat einer der Verteidiger Vonguy Arend ans Rednerpult. Er sagte, man dürfe nicht «können» und «dürfen» verwechseln. Arend hätte handeln können, es aber nicht dürfen. Deshalb könne man ihm nicht vorwerfen, nicht gehandelt zu haben. Sein Fehlverhalten sei nicht mit dem der anderen Angeklagten gleichzusetzen.

Wer zahlt Schaden?

Schließlich soll der Luxair das Flugzeug und der Sprit der Unglücksmaschine zurückerstattet werden. Was die Justizkosten anbelangt, so seien sie sehr hoch, betonte Serge Wagner. Bei einer Verurteilung werden im Regelfall diese Kosten von den Verurteilten übernommen. Eine andere Möglichkeit ist, dass der Steuerzahler die Kosten übernimmt. Über diese Frage soll nach dem Urteilsspruch entschieden werden.