Nach der Veröffentlichung der neuen Verkehrsordnungsregeln im „Journal officiel“ vom Mittwoch, werden die Tarife für Vergehen im Straßenverkehr in Frankreich ab Donnerstag, den 5. Januar 2012, teilweise Frankreich erhöht.
Das gilt u.a. für das Telefonieren am Steuer ohne Freisprech-Anlage. Wer sich dabei erwischen lässt, zahlt jetzt 135 Euro und verliert drei Führerscheinpunkte (vorher: 35 Euro und zwei Punkte). Die Benutzung einer Radarwarnanlage im Fahrzeug ist in Frankreich ab sofort nicht mehr erlaubt. Die Strafgebühr beläuft sich auf 1.500 Euro. Das Vergehen wird außerdem mit einem 6-Punkte-Abzug auf dem Führerschein geahndet.
Wer außer dem GPS einen anderen Bildschirm (Fernseher, Video oder Smartphone) während der Fahrt benutzt, muss eine Strafe von 1.500 Euro zahlen (vorher 135 Euro) und verliert drei Punkte. Die Autofahrer, die regelmäßig die „bande d’urgence“ auf den Autobahnen missbrauchen, werden mit 135 Euro und drei Strafpunkten zur Kasse gebeten.
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