Ein dementer 90-Jähriger wird nach Angriffen auf seine Lebensgefährtin nicht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, sondern kann unter Auflagen in ein Altenheim ziehen. Das hat das Landgericht Trier nach Angaben vom Dienstag entschieden. Um sicherzustellen, dass der Mann nicht wieder gefährlich werde, müsse er seine ärztlich verordneten Medikamente nehmen und sich regelmäßig in der psychiatrischen Ambulanz der Klinik Nette-Gut vorstellen. Der Senior hatte im November 2016 im Raum Wittlich nach einem Streit versucht, seine Lebensgefährtin umzubringen.
Er hatte sie gewürgt und mit einer Pistole auf sie geschossen, sie aber verfehlt. Wegen seiner Demenz ist der Mann nicht schuldfähig. Das Trierer Gericht hatte im Mai 2017 die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Dagegen hatte er erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, sodass es erneut zum Prozess kam. Im jetzigen Urteil wurde die Unterbringung in der Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts rechtskräftig.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können