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Kein Gratis-Rechtsbeistand mehr – vorerst

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ARLON/NEUFCHATEAU/MARCHE - Vor ein paar Wochen hatte die Rechtshilfe in Marche beschlossen, keine Pflichtverteidiger mehr zu benennen. Jetzt erklärten sich die Kollegen in Neufchâteau und in Arlon solidarisch.

Hintergrund für den Unmut der Anwälte ist nicht die Reform des Justizwesens, wo anstatt 27 nur noch 12 Gerichtsbezirke bestehen sollen, sondern den Lohn, den sie für ihre Arbeit bekommen. Ende März wurden in Marche-en-Famenne schon die Sprechstunden ausgesetzt. Jetzt wird bis auf Weiteres kein Pflichtverteidiger mehr von der Anwaltskammer ernannt. Nur in einigen Ausnahmen wird den Angeklagten noch ein Gratis-Anwalt an die Seite gestellt, heißt es auf „lavenir.net“.

Ausgangspunkt des Streits zwischen den Anwälten und der Regierung ist das sogenannte Salduz-Gesetz, das im Januar dieses Jahres verabschiedet wurde. Dieses sieht vor, dass jeder inhaftierte Angeklagte das Recht auf Rechtsbeistand bei den Verhören durch die Polizei oder den Untersuchungsrichter hat. Das bedeutet mehr Arbeit für die Rechtsbeistände, die bemängeln, dass man sie für diese Arbeit nicht ordentlich entlohnt.

Nein zur Senkung

Die Anwälte werden gemäß einem Punktesystem bezahlt. Dieser Punktwert soll jetzt gesenkt werden, obwohl der Vorgänger der augenblicklichen Justizministerin, Annemie Turtelboom, versprochen hatte, keine weitere Verschlechterung zu zulassen. Der Punktwert wurde vor neun Jahren auf 26,91 Euro festgesetzt. Der Betrag wurde nicht in die Indexierung der Löhne einbezogen, wurde also nicht an die Preisentwicklung angepasst. Letztes Jahr wurde er jedoch auf 25,35 Euro gesenkt. Und dieses Jahr soll ein Punkt nur noch 24,03 Euro wert sein.

Die Pflichtverteidiger kritisieren diese erneute Senkung. Sie würden bald nur noch „für einen Apfel und ein Stück Brot“ arbeiten. Da alle Verhandlungsversuche, hatte man laut Präsidenten der Anwaltskammer von Marche keine andere Wahl, als die Arbeit des BAJ (Bureau d’aide juridique) einzustellen.
Auch wenn die Aktivitäten im Augenblick ruhen, so bleiben die Türen des BAJ dennoch geöffnet – aber nur für einige Härtefälle.
Am Dienstag nun wurde bekannt, dass auch die Anwälte in Arlon und in Neufchâteau ihre Rechtshilfe vorübergehend aussetzen. Ihre Kollegen im deutschsprachigen Raum und in Lüttich sollen diese Woche ebenfalls eine Entscheidung fällen.