Für den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung verhängte das Amtsgericht Daun eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.
Laut Anklage hatte die Frau, Jahrgang 1975, in dem Anwesen in Üxheim-Nollenbach zeitweise 30 bis 50 Hunde gehalten, ohne sich ordnungsgemäß um sie zu kümmern. Mindestens sieben Tiere starben.
Zietlow hatte der Frau das Haus verpachtet, weil sich diese als Tierschützerin ausgegeben hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.
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