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«Achtung, Knall»: Geldstrafe für Selbstschussanlage im Kleingarten

«Achtung, Knall»: Geldstrafe für Selbstschussanlage im Kleingarten

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Sprengfallen im Kleingarten sollten Wildschweine vertreiben - und verletzten einen Menschen. Für ein Gericht war der Fall mit der Selbstschussanlage unstreitig.

Eigentlich wollte Heinrich L. auf seinem Grundstück im Wald in Saarbrücken-Rußhütte Wildschweine vertreiben. Sagte er. Deshalb hatte der Sammler von alten Kriegswaffen vier selbstgebaute Sprengfallen installiert. Eine davon fügte dem 60 Jahre alten Verpächter eine leichte Verletzung am Knie zu, als dieser sich einen Überblick über das geerbte Gelände verschaffen wollte. Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte den Waffensammler am Mittwoch zu 1800 Euro Geldstrafe – wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbarem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.

Zwar zeigte sich das Gericht überzeugt, dass der 65 Jahre alte Rentner nicht vorsätzlich einen Menschen verletzen wollte. «Eine Straffreiheit kommt trotzdem nicht in Frage, sondern selbstverständlich eine fahrlässige Körperverletzung», sagte Richterin Wiebke Zimdars. Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

«Achtung Knall»

«Das Grundstück sei zwar nur über eine kleine Brücke erreichbar, und es gab mehrere Warnschilder mit Aufschriften wie «Achtung Knall», «Vorsicht Elektrozaun» und «Betreten verboten», dennoch könne es immer wieder Umstände geben, dass Menschen das Gelände betreten. «Es war ein unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand», sagte die Richterin in ihrer Begründung. Die Anlage sei eine «völlig unangemessene und unkontrollierbare Lösung» gegen Wildschweine gewesen.

Verteidiger Michael Rehberger hatte gefordert, seinen Mandanten vom Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freizusprechen. «Wenn da ein Schild «Achtung bissiger Hund» oder «Absturzgefahr» gestanden hätte und jemand wäre trotzdem weitergegangen, weil ihn die Schilder nicht stören, würde es sich dann auch um fahrlässige Körperverletzung handeln?», fragte er. Seiner Ansicht nach gäbe es eine Grenze, ab der jeder für sich selbst verantwortlich sei. «Wäre der Mann auf dem Weg geblieben, wäre nichts passiert», sagte der Anwalt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sein Mandant überlege nun, Rechtsmittel einzulegen, sagte der Verteidiger.