Am Mittwochmorgen wurden die verschiedenen Rechtsvertreter beim Europäischen Gerichtshof EUGH vorstellig. Dabei geht es um das Dossier «Studienbeihilfen» und die Residenzklausel für Grenzgänger. Fünf nicht-wohnhafte Studenten hatten Klage gegen den Staat Luxemburg geführt, weil das Gesetz vom 26. Juli 2010 es ihnen als Kinder von Grenzgängern, die in Luxemburg arbeiten, untersagt, Studienbeihilfen zu beziehen.
Die Gewerkschaften OGBL, LCGB und Aleba stellten sich auf die Seite der klagenden Studenten und reichten etliche Beschwerden beim Luxemburger Verwaltungsgericht ein. Angeklagter ist der Staat Luxemburg auf dessen Seite sich Österreich, Griechenland, Dänemark und Schweden stellen. Die vierte Partei ist die EU-Kommission. Diese hatte im Juni 2012 die Niederlande in einer ähnlichen Affäre verklagt und vor dem EUGH Recht erhalten. Am 11. Januar 2012 hatte das Luxemburger Verwaltungsgericht verkündet, eine präjudizielle Entscheidung vom EUGH in dieser Sache einzufordern. Der Generalanwalt wird seine Schlussfolgerungen am 7. Februar 2013 verkünden. Der EUGH wird sein Urteil einige Monate später fällen.
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