37.000 Grenzgänger, die zwischen Deutschland und Luxemburg pendeln, können aufatmen. Finanzminister Luc Frieden und sein deutscher Kollege Wolfgang Schäuble haben eine Einigung zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet.
Bisher mussten Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiteten und tagesweise in Deutschland ihrem Job nachgingen, für diese Zeiten auch Steuern in ihrem Wohnland Deutschland zahlen. Bei weniger als vier Tagen aber setzte das Finanzamt Trier eine Bagatellgrenze an.
Freigrenze
Das Abkommen sei unbürokratisch und schnell gefunden worden, so Finanzminister Luc Frieden. „In der Vereinbarung gilt nun eine deutlich längere Freigrenze“, sagt der Trierer Bundestagsabgeordnete Bernhard Kaster, der maßgeblich an einer Lösung mitgearbeitet hat. Die Vereinbarung zwischen beiden Ländern enthält eine – nicht auf unproduktive Zeiten (Betriebsfeiern, Seminare etc.) beschränkte und als Freigrenze ausgestaltete allgemeine Bagatellregelung, die Pendlern die Ausübung einer Tätigkeit in Deutschland oder einem Drittstaat von weniger als 20 Arbeitstagen erlaubt, ohne dass diese in Deutschland besteuert werden. Geht aber für einen Luxemburg-Pendler die Auslandstätigkeit über diesen Zeitrahmen hinaus, müssen weiterhin diese Tage in Deutschland versteuert werden.
„Luc Frieden und Wolfgang Schäuble haben hier eine politische Lösung gefunden, die der Wirklichkeit in Europa gerecht wird“, freut sich Bernhard Kaster über die Vereinbarung.
Enttäuschung
Der OGBL geht davon aus, dass nur einer sehr geringen Zahl der betroffenen Grenzgänger eine doppelte Steuererklärung erspart bleibt. „Wir erkennen diese Regelung als kleines Dankeschön der Bürokratie an, der grenzüberschreitenden Arbeitsrealität wird sie aber nicht gerecht“, sagt Nico Clement von der Gewerkschaft. Dem OGBL fehlt eine weitergehende Einigung.
Zu Demaart
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