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Über die Rechte von Transpersonen.

Bei den Rechten von Homosexuellen ist Luxemburg einer der liberalsten Staaten Europas. Das Großherzogtum verfügt über Antidiskriminierungsgesetze zum Schutz der sexuellen Orientierung im Arbeits- und Zivilrecht. Seit 2004 dürfen gleichgeschlechtliche Paare sich „pacsen“ und im Juli 2014 wurde die sogenannte „Homo-Ehe“ mit großer Mehrheit vom Parlament angenommen. Sowohl der Premierminister als auch sein Stellvertreter sind bekennende Schwule. Doch selbst wenn zurzeit vor allem männliche Homosexuelle die Öffentlichkeit dominieren, wird die vollständige Gleichstellung von allen Homosexuellen doch von der Regierung angestrebt. Und das ist auch gut so.

Umso bedauerlicher ist es aber, dass die Ungleichbehandlung und Psychiatrisierung von Transpersonen (u.a. Transgender, Transidente, Transsexuelle) von dieser offenen und toleranten Regierung immer noch aufrechterhalten werden. Eine Transperson, die ihren Vornamen oder Geschlechtseintrag ändern möchte, muss in Luxemburg eine juristische Prozedur durchlaufen. Häufig fordern die Richter psychiatrische Stellungnahmen und einen Operationsnachweis als Voraussetzung für eine Vornamens- oder Personenstandsänderung. Ein Gesetzesprojekt zur Abschaffung geschlechtsangleichender Operationen als Bedingung für die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags solle im kommenden Jahr ausgearbeitet werden, erklärte Justizminister Felix Braz vergangene Woche gegenüber dem Tageblatt. Von der Abschaffung der psychiatrischen Untersuchung, die für viele Betroffene einer regelrechten Tortur gleichkommt, ging jedoch keine Rede.

Dabei stellt die derzeitige Gesetzeslage eine doppelte Diskriminierung dar. Einerseits suggeriert sie, „Trans“ zu sein, sei krank, wofür es keinen wissenschaftlichen Nachweis gibt. Andererseits untermauert sie sexistische Stereotypen, da psychiatrische Gutachten zwar für Brust- und Penisentfernung gefordert werden, für Penisverlängerung und Brustvergrößerung sowie die Einnahme von Viagra jedoch nicht.

Erst kürzlich hat die Vollversammlung des Weltärztebundes WMA, dem auch die „Association des médecins et médecins dentistes du Grand-Duché de Luxembourg“ angehört, ein Statement verabschiedet, das besagt, dass „Transsexualität“ künftig nicht mehr als psychische Erkrankung gilt. Die Regierung hat sich hingegen bislang nicht explizit für eine Entfernung des „Transsexualismus“ aus der Internationalen Klassifikation der Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation ausgesprochen.

Dass es auch anders geht, zeigte kürzlich der von einer sozialdemokratischen Regierung geführte Inselstaat Malta. Am 1. April 2015 hat das dortige Parlament ein Gesetz angenommen, in dem jeder Person das Recht auf die Selbstbestimmung ihres Geschlechts und die Entwicklung ihrer Geschlechtsidentität anerkannt wird.

Die Änderung des Geschlechtseintrags beruht auf der Eigendeklaration der Personen, das Verfahren dauert maximal 30 Tage. Das Gesetz gilt auch für Minderjährige, die die Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags mit Unterstützung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten beantragen können. Zusätzlich verbietet das Gesetz Genitaloperationen an Intersexkindern und behandelt Fragen der Gesundheit, Anti-Diskriminierung und Strafjustiz. Von so viel Toleranz und Offenheit ist Luxemburg leider noch weit entfernt.