Die französische «Assemblée nationale» hat im Oktober ein Gesetz verabschiedet, das vorsieht, dass Transsexuelle ihr Geschlecht auf dem Personenstand anpassen können, ohne sich einer «physischen Transformation» beziehungsweise einem chirurgischen Eingriff unterziehen zu müssen. Luxemburg plant nun eine ähnliche Reform.
Geschlechtsangleichende Maßnahmen
Medizinische Maßnahmen, die dazu dienen, primäre oder sekundäre Geschlechtsmerkmale an eine Norm anzugleichen. Diese bestehen üblicherweise aus einer Therapie mit Geschlechtshormonen, hormonblockierenden Medikamenten
oder operativen Eingriffen.
Dies geht aus der Antwort von Justizminister Félix Braz auf eine parlamentarische Anfrage der CSV-Abgeordneten Sylvie Andrich-Duval und Françoise Hetto hervor. Félix Braz unterstreicht, dass sich die Regierung intensiv mit den Problemen und Herausforderungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) auseinandersetze.
Interministerielles Komitee
So sei bereits im Juli 2015 ein entsprechendes interministerielles Komitee gegründet worden. Zurzeit arbeite das Justizministerium einen Gesetzesentwurf aus, welcher sich mit der Geschlechtsanpassung beschäftige. Es sei geplant, die aktuell obligatorische Sterilisation und andere medizinische Eingriffe aufzuheben.
Des Weiteren soll die administrative Prozedur zur Anerkennung einer Geschlechtsanpassung vereinfacht werden. Der Justizminister ist letztlich davon überzeugt, dass sich im Parlament eine Mehrheit für ein neues Gesetz zur Anerkennung einer Geschlechtsanpassung finden wird.
Zu Demaart
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