Ihm war vorgeworfen worden, den Funkverkehr im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet gestört zu haben, sobald ein luxemburgischer Rettungshubschrauber unterwegs war. Das OLG habe nicht feststellen können, dass das Landgericht Trier beim Freispruch des Mannes Rechtsfehler gemacht habe, sagte ein OLG-Sprecher am Montag in Koblenz. Die Revision der Staatsanwaltschaft sei daher verworfen worden. Er bestätigte damit einen Bericht des «SWR» (Südwestrundfunk).
Der ehemalige Leiter der Rettungswache in Saarburg war 2008 vom Amtsgericht Trier zu eine Bewährungsstrafe wegen versuchter Körperverletzung verurteilt worden. Als Motiv nannte das Amtsgericht Hass auf seinen früheren Arbeitgeber, die Luxembourg Air Rescue (LAR). Das Landgericht Trier hatte ihn später freigesprochen. Aus Sicht der Richter war seine Schuld nicht zweifelsfrei zu beweisen. Unter anderem seien die Funkstörungen auch in seiner Abwesenheit vorgekommen.
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