Großaufgebot am vorigen Mittwoch in der rue des Chasseurs Ardennais im belgischen Athus: Gemeindearbeiter, Polizei, ein Gerichtsvollzieher, der Bürgermeister und der Generaldirektor der Gemeinde Aubange hatten sich versammelt, um der Instandsetzung einer illegal bebauten Parzelle beizuwohnen. Dort befindet sich seit Jahren eine Hütte, die vom Bestitzer als «résidence fesgtive passagère» benutzt wurde, wie die Zeitung «Le Soir» auf ihrer Website schreibt.
Nur Taubenschlag wurde entfernt
Die Bebauung war illegal, doch nach einer amtlichen Verfügung hatte der in Luxemburg wohnende Besitzer, allerdings nur einen dort befindlichen Taubenschlag entfernt. Die illegal errichtete Hütte weigerte er sich, zu entfernen. Die Gartenhütte war u.a mit Küche, Grill und Dachisolation ausgestattet.
Nach einer Klage von Anwohnern wegen nächtlicher Ruhestörung, wurde 2009 ein Strafzettel ausgestellt, was den Besitzer aber herzlich wenig störte. Eine gütliche Einigung war angeblich nicht möglich, so dass die Sache vor Gericht in Arlon endete; dieses entschied 2012, dass die Konstruktion illegal ist, und die Parzelle wieder instand gesetzt werden muß. Das Urteil wurde 2013 vom Berufungsgericht in Lütich bestätigt.
Meistens außergerichtliche Einigung
Üblicherweise würden 90 Prozent solcher Fälle außergerichtlich gelöst werden, heißt es von Seiten der Gemeinde. Da der Besitzer aber nicht auf das Urteil reagierte, sei die Zerstörung der Hütte unvermeidlich gewesen, schreibt lesoir.be.
In Athus habe die Gemeinde noch aus einem ganz bestimmeten Grund ein Exempel statuieren wollen, wird der Generaldirektor der Gemeinde Aubange, Tomaso Antonacci zitiert. Athus sei Opfer einer außergewöhnlichen Spekulation.
Spekulation
Einige Bestizer würden ihre Wohnungen in prekäre Unterkünfte verwandeln, und diese zu verrückten Preisen vermieten. In der Grand-Rue und der rue de Rodange seien zwei Drittel aller Vergehen urbanistischer Art. Viele Antragsteller erhielten nicht, was sie wollten, und würden trotzdem bauen. «Wir wollen zeigen, dass keine Straffreiheit gibt», sagte Antonacci.
Was die besagte Hütte angeht, so muß der Besitzer für die Kosten aufkommen. Und falls er sich weigert, könnte sein Besitz gepfändet werden.
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