Bei dem Mann handelt es sich um einen luxemburgischen „résident“, der „nicht als gefährlich eingestuft wird“.
Diese Erklärungen lieferte Justizminister Felix Braz („déi gréng“) am Dienstag in seiner Antwort auf eine Anfrage von Gilles Roth (CSV). Deshalb sei der Transport auch von zwei Gefängnisangestellten durchgeführt worden. Solche Transporte gebe es rund 1.000 im Jahr, so Braz.
Keine Fehler in der Prozedur
Bei gefährlichen Häftlingen erfolgen die Transfers in Begleitung von Polizisten. Dass die Person flüchten konnte, sei nicht auf Fehler in der Prozedur zurückzuführen. Alles sei entsprechend den Sicherheitsvorschriften abgelaufen, was sich auch daran zeige, dass der Gefängnisdirektor keine disziplinarischen Maßnahmen erwäge. Im Rahmen der anstehenden Reform des Strafvollzugs ist vorgesehen, Gefangenentransporte ausschließlich von Polizeibeamten durchzuführen.
Zu Demaart
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