Am Dienstag (15.11.2016) beginnt der mit hohen polizeilichen Sicherheitsvorkehrungen flankierte Berufungsprozess gegen Dougan S., Anouar B., Simon S. und Cihan G., die in Belgien dem „grand bandistisme“ zugerechnet werden. Sie sollen am 3. April 2013 mit Schnellfeuerwaffen die G4S-Zentrale in Gasperich überfallen haben. Purer Zufall, dass niemand bei dieser Guerilla-Aktion verletzt wurde.
Einer der Verteidiger, Me Philippe Penning, hatte bedauert, dass die Ermittler sowohl in Luxemburg wie in Belgien eine persönliche Affäre aus diesem Fall gemacht hatten, weil sie sich durch diesen dreisten und schwerbewaffneten Überfall vorgeführt fühlten. Der öffentliche Ankläger hingegen hatte von einem schlüssigen Indizienbündel gesprochen, tat sich aber schwer damit, den Zusammenhang zwischen den sechs maskierten Tätern und den vier Beschuldigten lückenlos zu beweisen.
Er legte dem Gericht trotzdem nahe, die von den Experten den Beschuldigten zugewiesenen genetischen Fingerabdrücke (DNS-Spuren) zu berücksichtigen Dougan S., Anouar B. und Cihan G. zu jeweils 22 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt und Simon S. wurde auf der ganzen Linie freigesprochen. Den Nebenklägern wurden rund 51.000 Euro zugesprochen.
Nachdem die Verteidiger der drei Verurteilten allein schon wegen der zweifelhaften Beweislage bei den DNS-Spuren die Zweite Instanz bemüht hatten, reichte die Staatsanwaltschaft dann gewohnheitsgemäß eine generelle Berufung ein, um die Affäre zusammenzuhalten. Neben der erneuten Auseinandersetzung mit der dünnen Beweislage dürfte vor allem das zweite Urteil zum Freispruch interessieren.
Zu Demaart
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