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Fremdeinwirkung oder nicht?

Fremdeinwirkung oder nicht?
(Fpizzolante)

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Wegen Mordes muss sich am Dienstag ein 35-jähriger Mann verantworten. Er soll vor rund drei Jahren einen damals 41-Jährigen so schwer verletzt haben, dass dieser verstarb. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.

Am 28. März 2014 kam es gegen 21 Uhr auf der route de Trèves in Luxemburg in der Nähe der Unterkunft für Obdachlose „Wanteraktioun“ zu einem Zwischenfall. Ein damals 41-jähriger Mann wurde so schwer am Kopf verletzt, dass er einige Tage später, am 7. April 2014, im Krankenhaus an seinen Verletzungen verstarb. Dafür wird ein heute 35-jähriger Mann verantwortlich gemacht. Er soll das Opfer brutal mit Füßen getreten und mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen haben.

Dem Angeklagten wird in erster Linie Mord vorgeworfen. Sowohl das Opfer als auch der Angeklagte waren obdachlos und haben beide in dem Nachtfoyer übernachtet. Warum es zu dem Streit kam, ist bisher nicht bekannt. Fest steht, dass der Beschuldigte aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Frankreich verhaftet wurde. Nach dem zweiten Tatverdächtigen wird zurzeit noch gesucht. Der 35-jährige Angeklagte hat bei der Polizei sämtliche Vorwürfe abgestritten. Für diesen Prozess sind insgesamt 13 Zeugen und vier Gutachter geladen.

Notoperation

Ein Polizeibeamte betonte im Zeugenstand, dass Augenzeugen der Polizei einen Mann gemeldet hatten, der bewusstlos neben der Straße lag. „Als wir angekommen waren, war der Notarzt bereits dabei, den Mann zu reanimieren. Jedenfalls hat der Arzt uns damals gesagt, dass das Opfer sich in einem sehr kritischen Zustand befinde. Außerdem hat der Notarzt damals angegeben, dass Glassplitter in den Wunden gefunden wurden“, so der Polizist.

Ein weiterer Beamte betonte vor den Richtern, dass dort, wo der Mann gefunden wurde, eine Blutlache zu sehen war. Auch Scherbensplitter konnten am Tatort gefunden werden. „Augenzeugen hatten uns berichtet, dass an der Bushaltestelle in der route de Trèves eine Person mit Füßen getreten wurde. Passanten hatten den Mann gefunden. Diese leisteten sofort Erste Hilfe, bis der Notarzt vor Ort war. Auch haben wir uns damals im Krankenhaus erkundigt, was passiert war. Hier hat man uns berichtet, dass das Opfer sofort notoperiert werden musste“, erklärte der Polizeibeamte.

Stück des Schädels entfernt

Er sagte weiter aus, dass die Ärzte ein Stück des Schädels entfernen mussten, um den Druck im Inneren des Kopfes zu reduzieren. „Es gab zahlreiche Gerüchte unter anderem im Foyer der ‹Wanteraktioun›. Dort hat man uns erklärt, das Opfer sei mit zwei Russen unterwegs gewesen. Einer davon ist der jetzige Angeklagte. Doch niemand wollte uns erklären, was passiert war. Ich hatte den Eindruck, dass einzelne Obdachlose die beiden Russen absichtlich beschuldigen würden“, so der Zeuge weiter.

Bei der Polizei hätten weitere Zeugen angegeben, dass sie zwei Männer an dem Abend beobachtet hätten, die mit Füßen auf etwas eingetreten hätten. Was genau dies war, konnten sie aber nicht sagen.
Der Gerichtsmediziner, der das Opfer zehn Tage nach dem Todeszeitpunkt untersucht hatte, erklärte gestern vor den Richtern, dass er nicht genau sagen könnte durch was genau der Tod eingetreten ist.
„Ich kann nicht genau sagen durch was die Verletzung entstanden ist, ob durch einen Sturz oder einen Gegenstand. Fest steht aber, dass es eine äußere Kraft war. Hinweise auf einen Fremdkörper wie Glas habe ich nicht gefunden, kann ich aber auch nicht ausschließen“, sagte der Experte. Darüber hinaus betonte der Mediziner, dass die Wahrscheinlichkeit, eine solche Verletzung zu überleben, sehr gering sei. Am Mittwoch wird der Prozess fortgesetzt.