Die CSL erinnert daran, dass eine globale Haushaltssumme eingesetzt wurde, um die Finanzplanung auf nationaler Ebene durchführen zu können. Die Haushalte der Spitäler sollen aufgrund ihrer spezifischen Aktivitäten aufgestellt werden.
" class="infobox_img" />Die Salariatskammer nahm die Durchsetzung der Gesundheitsreform unter die Lupe – und fand angeblich noch Mängel.
Die Salariatskammer befürchtet, dass die Einführung eines globalen Finanzrahmens die Funktionsweise der Krankenhäuser beeinflusst und diese Anstrengungen unternehmen, um eine maximale Aktivität zu erreichen und somit ihre Einnahmen für Material und Personal aufrecht erhalten können.
Dies führe nicht zu den angestrebten Synergien im Interesse der Patienten, sondern zu einer verstärkten Konkurrenz zwischen den Spitälern, die sich größtmögliche Marktanteile sichern möchten. Dies könne zu einer Zwei-Klassen-Medizin führen.
Da das Vorprojekt der Regierung lediglich die Berücksichtigung der Personalkosten vorsieht, ohne Details zu nennen, legt die CSL detaillierte Vorschläge, die Personalausgaben betreffend, vor.
Berechnung der Ausgaben
Die Berechnung der Ausgaben, die durch den Finanzrahmen abgedeckt sind, müsse aufgrund eines Berichtes der Generalinspektion der sozialen Sicherheit erfolgen, der die gültigen Kollektivverträge im Sektor berücksichtigen, aber auch vorhersehbare Resultate von Lohnverhandlungen in Betracht ziehen müsse. Auf keinen Fall dürfe der Staat in die Vertragsautonomie der Sozialpartner eingreifen.
Der neue Finanzierungsmodus riskiere zu einem Versuch zu werden, die Kosten in dem Sektor zum Nachteil der angebotenen Qualität zu reduzieren. Der Kalender zur Aufstellung des Finanzrahmens sei außerdem zu kurz und die Reserven für unerwartete Ausgaben seien zu gering gehalten.
Referenzarzt
In einem weiteren Gutachten über das großherzogliche Reglement zum Referenzarzt kritisiert die CSL, dass der Gesetzgeber versuche, die Öffentlichkeit glauben zu lassen, der Versicherte sei nicht gezwungen, auf die Dienste eines solchen Mediziners zurückzugreifen.
Dabei würden die Patienten, die einen solchen Arzt wählen, durch die Einführung des „tiers payant“ gegenüber den anderen bevorzugt.
Auch habe die Regierung bereits ihre Absicht formuliert, die Gesundheitskasse solle jene Patienten, die durch einen Referenzarzt an einen Spezialisten überwiesen wurden, vorrangig finanziell entschädigen.
Dies sei eine Verletzung des Prinzips der freien Arztwahl. Weiter bemängelt die Arbeitnehmerkammer, dass keine Angaben über die Aus- und Weiterbildung eines solchen Referenzarztes in dem Reglement zu finden seien.
Die Kammer spricht sich gegen eine langfristige Bindung der Patienten an einen Mediziner aus.
Beide Gutachten sind integral unter www.csl.lu einzusehen.
Zu Demaart
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