In Luxemburg wurde am Mittwoch ein 28-jähriger Soldat zu zwei Jahren Haft, davon eins auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss er die Familie des Opfers entschädigen. Hierbei handelt es sich um einem Betrag von rund 90.000 Euro.
Ihm wurde vorgeworfen, er hätte am 5. November 2012 im Munitionsdepot auf Waldhof einen damals 22-jährigen Soldat erschossen. Die Ratskammer hatte vor dem Prozess entschieden, dass der Beschuldigte sich nicht wegen Mord, sondern wegen fahrlässigem Totschlag vor der Strafkammer verantworten muss. Auf Waldhof werden vor allem von der Armee Wachübungen durchgeführt. Der Ablauf ist immer der gleiche: Es gibt es einzelne Wachposten, wo unter anderem die Soldaten sich zurückziehen können und die Überwachungskamera im Auge behalten müssen. Wenn die Soldaten ihre Kontrollrunden über das Gelände des Depots durchführen, müssen sie zu zweit sein. Ein dritter Mann muss auf einem Wachposten die Stellung gewährleisten.
Drei Solfaten beim Wachposten
Am Tattag waren eigentlich alle drei Soldaten in der Gegend des Wachpostens. Im Inneren des Wachpostens wurde der 22-jährige Soldat erschossen. Zu dem Zeitpunkt saß er in einem Sessel. Der Soldat kam durch einen Schuss aus einem Schnellfeuergewehr der Marke Steyr Aug, ums Leben.
Die Obduzentin erklärte anlässlich des Prozesses im Zeugenstand, dass beim Opfer zwei Durchschussverletzungen festgestellt wurden. Zum einen am rechten Unterarm und die zweite im Bauchbereich. Bei beiden Verletzungen durchdrang das Geschoss den gesamten Körper. Der Ermittler erklärte, dass man zu Beginn entweder von Selbstmord oder von einem Unfall ausging. Die beiden Soldaten, die bei dem Opfer waren, als der tödliche Schuss fiel seien getrennt von der Polizei verhört worden. Beide erklärten sie, so der Ermittler, dass der 22-Jährige sich selbst erschossen hat. Beide gaben sie an, sie hätten vor dem Wachposten gestanden, als der Schuss fiel.
Aufgrund der Verletzungen stellte sich jedoch heraus, dass der 22-Jährige sich nicht selbst erschossen haben kann. Der tödliche Schuss hat zum einen den linken Unterarm und anschließend den Oberkörper durchbohrt. Um einen Schuss aus einem Sturmgewehr abzufeuern muss man laut dem Ermittler die Waffe laden, entsichern und dann mit einer Kraft von fünf Kilogramm den Abzug ziehen.
Niemand respektierte Sicherheitsvorkehrungen
Der Angeklagte hat bei der Polizei angegeben, dass er sich an keine der Sicherheitsvorkehrungen gehalten hat. Laut ihm hat niemand diese Maßnahmen respektiert. Laut den Sicherheitsvorkehrungen, müssen die Soldaten ihre Gewehre vor dem Wachposten entladen und das Magazin aus der Waffe nehmen. Auch müssen sie vor dem Wachposten überprüfen, ob sich keine Patrone mehr im Lauf befindet.
Darüber hinaus muss vor dem Betreten des Wachpostens die leere Waffe abgedrückt werden um doppelt zu überprüfen, dass sich kein Schuss im Wachposten auslösen kann. Im Wachposten müssen die leeren Waffen in ein Regal gestellt werden und die Magazine separat gelagert werden. Zum Tatzeitpunkt jedoch wurde festgestellt, dass einzelne Waffen mit einem leeren Magazin im Regal standen, andere waren sogar geladen.
Der Beschuldigte hat zudem angegeben, der Schuss hätte sich gelöst, als er dabei war seine Waffen abzulegen. „Wenn man jedoch weiß, dass man den Abzug mit einer Kraft von mindestens fünf Kilogramm drücken muss kann man sich dies kaum vorstellen“, so der zuständige Ermittler anlässlich des Prozesses. Warum sich der tödliche Schuss löste, konnte bis Mittwoch nicht geklärt werden.
Zu Demaart
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