Dienstag23. Dezember 2025

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Zwei Jahre Haft auf Bewährung

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Vor dem Berufungsgericht fiel am Mittwoch das Urteil gegen einen Mann, dem versuchter Totschlag vorgeworfen wurde. Die Tat ereignete sich am Vorabend der Pilgerfahrt zur heiligen Fatima nach Wiltz im Jahr 2011.

Die Polizei wurde am Vorabend zu einer Schlägerei gerufen. Vor Ort konnte aber niemand ausfindig gemacht werden, allerdings wurden beide Streithähne in Ulflingen vorgefunden. Beim eigentlichen Streit hatte das spätere Opfer versucht, den Haupttäter zu beruhigen. Dieser habe sich aber ziemlich wild befreien wollen, wobei er dem Mann ein Messer in den Rücken stach und ihn dabei schwer an der Wirbelsäule verletzte. Das Messer warf er später weg.

Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft forderte die Bestätigung aus erster Instanz, also zwei Jahre Haft, davon 18 Monate auf Bewährung. Die Richter verurteilten den Mann gestern zu einer zweijährigen Haftstrafe, die integral zur Bewährung ausgesetzt wird.