In der Hauptstadt wurden am Montag drei Waschbären beschlagnahmt. Einen ähnlichen Fall gab es am vergangenen Freitag in Echternach. In beiden Fällen wurden die Tiere von Privatleuten unter nicht artgerechten Umständen gehalten. Sie wurden in die Tierauffangstation nach Düdelingen gebracht, von wo aus sie nach eine Untersuchung durch einen Tierarzt in einem Tierpark untergebracht werden.
Laut Tierschutzgesetz vom 15. März 1983 (Artikel 4) und laut Naturschutzgesetz vom 19. Januar 2004 (Artikel 27) ist es untersagt, Wildtiere ohne Genehmigung in Gefangenschaft zu halten. Artikel 18 des Jagdgesetzes vom 25. Mai 2011 verbietet ebenfalls das Halten von Wildtieren wie dem Waschbär. Verstöße können mit bis zu 15 000 Euro Geldstrafe und bis zu 6 Monaten Gefängnis geahndet werden.
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