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Warum wurde Raymond G. umgebracht?

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Am Donnerstag war der Auftakt des sogenannten Haller-Mordprozess. Auf der Anklagebank sitzen vier Beschuldigte. Ihnen wird in erster Linie Mord vorgeworfen.

Die Fakten gehen ins Jahr 2010 zurück. Am 28. November wurde in einem Waldstück in Haller eine halbnackte männliche Leiche gefunden. Der Mann soll derart entstellt gewesen sein, dass erst eine DNA-Probe die Identität klären konnte: ein 65-Jähriger aus Haller handelte, der seit mehr als einer Woche im Wald gelegen haben musste. Am 20. November soll der Mann auf brutale Art und Weise umgebracht worden sein. Anschließend sollen wilde Tiere den Man derart entstellt haben.

Einen Monat nach der Tat wurden die ersten Tatverdächtigen festgenommen. Insgesamt war von sechs Tätern oder Mittätern die Rede. Drei waren zum Tatzeitpunkt noch minderjährig. Zwei von ihnen, 12 und 14 Jahre alt, müssen sich vor den Jugendrichtern verantworten. Der dritte Minderjährige Tom K., jetzt 19 Jahre alt, sitzt vor der Kriminalkammer des Bezirksgerichtes Diekirch. Neben ihm müssen sich die heute 43-jährige Giuseppina T., ihr Sohn Eric T. (23) und dessen Bekannter Sven R. (22), verantworten. Das Opfer, der damals 65-jährige Raymond G., soll in der Wohnung von Giuseppina T. gelebt haben. In diesem Appartement seien Tag und Nacht Jugendliche ein und aus gegangen. Darunter auch die Beschuldigten. Über das Motiv ist nicht viel bekannt. Lediglich soll das Opfer eine gute Rente bezogen haben. Die Angeklagten und weitere Personen, die in der Wohnung lebten, sollen mit von dieser Rente gelebt haben. Jedoch habe Raymond G. sein Geld nur unfreiwillig rausgerückt. Giuseppina T. erhielt zu der Zeit den „RMG“.

Schläge

Immer wieder, so Bekannte vom Opfer, soll er geschlagen und unter Druck gesetzt worden sein, um an sein Geld zu kommen. Am 20. November sei er in einen Wagen gezerrt, in einen Wald gefahren und dort, so die Anklageschrift, zu Tode geprügelt worden sein. Den Kopf sollen die mutmaßlichen Täter mit einem Tuch abgedeckt haben. Wer an dem Tag mit im Auto saß und wer die Tat beging, ist nicht klar.

Unklar ist auch, ob die mutmaßlichen Täter bei der Tat unter Drogen- oder Alkoholeinfluss standen. Eric T. gestand bereits einiges. Jedoch geht bisher noch nicht aus dem Prozess hervor, wer welche Rolle spielte. Die Angeklagte soll Mitleid mit Raymond G. gehabt haben. Deshalb habe sie ihn in ihrer Wohnung aufgenommen.

Wirklich Mitleid?

Was bleibt, ist die Frage nach dem Motiv. Hatte die Frau wirklich Mitleid mit dem Opfer oder ging es um Geld? Oder sollte es den mutmaßlichen Tätern nur ums von Raymond G. gegangen sein?

Ein weiteres Problem stellt der Angeklagte Tom K. dar, der zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war. Laut Artikel 32 des Jugendschutzgesetzes darf dem Angeklagte zusammen mit den Volljährigen der Prozess gemacht werden. Sein Rechtsanwalt Me Henri Frank wollte aber wissen, ob es in diesem Fall nicht eine Prozesstrennung oder eine Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit geben könnte. Seiner Argumentation legte er Artikel 38 des Jugendschutzgesetzes zugrunde. Dieser widerspreche sich mit Artikel 32. Der Artikel 38 sei zudem nicht konform zu der Verfassung. Dies Staatsanwaltschaft widersprach und sah keinen Grund, unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln. Es handele sich um „ernste Taten“, nicht um „kleine Delikte“. Außerdem gebe es Präzedenzfälle, die diesen Prozessverlauf stützten. Nach einer Stunde Bedenkzeit erklärten die Richter, dass der Prozess wie vorgesehen geführt wird.

Neun Verhandlungstage

Die Verteidiger beschwerten sich, dass einem Mandanten beim ersten Polizeiverhör der Rechtsbeistand verweigert worden sei, was einen gerechten Prozess unmöglich mache. Damit sei auch gegen die UN-Menschenrechtskonvention verstoßen worden. Gefordert wurde die Nichtigkeit der Aussagen des ersten Verhöres. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Caroline Godfroid, beantragte, diese Forderungen der Anwälte nicht in einem Zwischenurteil, sondern im Gesamturteil festzuhalten. Schließlich solle es in diesem Prozess zu keinerlei Benachteiligungen kommen. Die Richter stimmten dem zu und kamen den Forderungen der Rechtsanwälte nach.

Am Freitag wird der Prozess mit den Gutachtern richtig beginnen. Insgesamt sind für den Haller-Mordprozess neun Verhandlungstage vorgesehen.