Vor der Berufungskammer wurde am Dienstag das Urteil im Prozess gegen Negweny El A. gesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, seine älteste Tochter seit ihrem zehnten Geburtstag und über Jahre hinweg, vergewaltigt zu haben. In erster Instanz wurde der Vater zu 15 Jahren fester Haft verurteilt.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte bereits die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz gefordert, als die Berufungskammer entschied, den Prozess mit der Anhörung der Geschwister im Zeugenstand fortzusetzen, was in zweiter Instanz eher selten vorkommt. Die Zeugen stellten das Opfer unisono als notorische Lügnerin dar.
Verteidigung forderte Freispruch
Die Verteidigung forderte denn auch den Freispruch. Die Anwältin des Opfers fand, dass keine Aussage ihrer Mandantin plausibel widerlegt werden konnte, während auch die Generalstaatsanwältin keine neuen Elemente entdecken konnte und für die Beibehaltung der festen Haftstrafe von fünfzehn Jahre plädierte.
Am Dienstag nun wurde der Beschuldigte erneut zu 15 Jahren Haft verurteilt, diesmal aber mit der auflagengebundenen Bewährungsfrist von fünf Jahren, in denen der Beschuldigte sich vom Opfer fernhalten muss.
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