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Urteil aus erster Instanz bestätigt

Urteil aus erster Instanz bestätigt

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LUXEMBURG - Am Mittwoch urteilten die Richter des Berufungsgerichts in einem Prozess gegen zwei Verantwortliche einer Baufirma.

Am 30. August 2007 war ein damals 53-jähriger portugiesischer Mitbürger bei einem tragischen Arbeitsunfall in Haller ums Leben gekommen, als sich eine 650 kg schwere eiserne Stützplatte vom Erdreich gelöst und das Opfer unter sich begraben hatte.

Im September 2014 war der Bauunternehmer vor dem Diekircher Tribunal zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden, während sein Bautechniker freigesprochen wurde.

Der Ehefrau und den beiden Kindern des Opfers wurde in erster Instanz ein Schadensersatz von 80.000 Euro zugesprochen. Der Bauunternehmer legte auf ziviler Ebene Berufung ein, während die Staatsanwaltschaft die zweite Instanz für den strafrechtlichen Teil der Affäre gefordert hatte. Die Richter des Appellationshofes bestätigten am Mittwoch das Urteil aus erster Instanz.