Als erster Zeuge wurde ein Beamter vom Mess- und Erkennungsdienst gehört. Er sprach von klaren Straßenverhältnissen. Der Zebrastreifen sei ebenfalls ausreichend beleuchtet gewesen, so der Polizist.
Da es an dem besagten Morgen regnete, könnte die Sicht jedoch beeinträchtigt gewesen sein, so der Beamte weiter. Zwei weitere Zeugen wurden gehört. Sie bestätigten die Annahmen des Polizisten, dass die Sichtverhältnisse aufgrund des Nieselregens doch schwierig waren.
Sie gaben unabhängig voneinander an, dass der Autofahrer nicht gebremst habe, als er sich dem Fußgänger näherte und vielleicht schneller als die erlaubten 50 km/h unterwegs war. Vor dem Richter bestätigte der 47-jährige Angeklagte, den Fußgänger nicht gesehen zu haben. Unter Tränen entschuldigte sich der Angeklagte und gab an, die Zeit am Liebsten zurückzudrehen zu wollen. Warum er den Jungen auf dem Zebrastreifen übersehen hatte, konnte er sich nicht erklären.
Trauma
Die Anwältin der Nebenklage sprach von dem Trauma, das die Familie seit dem Unfall durchlaufe und forderte mehrere Tausend Euro Schmerzensgeld.
Für die Staatsanwaltschaft haben Fußgänger auf einem Zebrastreifen immer Vorfahrt und die Autofahrer müssten ihre Geschwindigkeit anpassen, um im Ernstfall rechtzeitig bremsen zu können.
Sie forderte zwei Jahre Haft auf Bewährung, ein fünfjähriges Fahrverbot sowie eine Geldbuße. Das Urteil ergeht am 21. November.
Zu Demaart
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