Die Mutter, selbst Seelenbetreuerin, war beim Gespräch mit dem psychologischen Gutachter dabei, was einen gewissen Einfluss auf das Kind gehabt haben dürfte. Der Beschuldigte versicherte, seine Tochter nie mit sexuellen Hintergedanken angefasst zu haben.
Freispruch für den Vater
Nachdem die Verteidigerin geglaubt hatte, den Gerichtschronisten unberechtigterweise rügen zu müssen, haben wir uns aus dem Prozess zurückgezogen, in dem die ermittelnde Staatsanwaltschaft schließlich den Freispruch für den beschuldigten Vater plädierte.
Am Donnerstag nun kam das Gericht dieser Forderung nach und sprach den Mann auf der ganzen Linie frei, so dass seiner Tochter nach dem öffentlichen Prozess wenigstens das Schuldgefühl erspart bleibt, ihren Vater hinter Gitter gebracht zu haben.
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