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Staatsanwaltschaft ermittelt wieder

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Im umstrittenen Fall eines Lehrers, der mehrfach Sex mit einer Schülerin hatte, aber vom Oberlandesgericht freigesprochen wurde ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz weiter.

Eine Schwester der Schülerin sei zu einer weiteren Vernehmung eingeladen worden, sagte der Koblenzer Oberstaatsanwalt Hans Peter Gandner und bestätigte damit einen Bericht der «Rhein-Zeitung».

Der Lehrer war Ende Dezember vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz freigesprochen worden, was für reichlich Wirbel gesorgt hatte. Der Mann war seit 2003 an einer Schule im Landkreis Neuwied tätig gewesen, Anfang 2007 ging der damals 32-Jährige ein sexuelles Verhältnis mit einer damals 14-Jährigen Schülerin ein. Vor dem Landgericht Koblenz war er Mitte 2011 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 22 Fällen verurteilt worden. Dieses Urteil wurde durch den OLG-Freispruch aufgehoben.

Kein Obhutsverhältnis

Die OLG-Richter kamen zu dem Schluss, dass kein Obhutsverhältnis zwischen dem Lehrer und der Schülerin bestanden habe. Der Mann sei nicht der Klassen- oder Fachlehrer der Schülerin gewesen, sondern nur als Vertretungslehrer eingesprungen. Der Angeklagte habe auch keinen Einfluss auf die Notengebung gehabt.

Die Deutsche Kinderhilfe hatte empört auf den Freispruch reagiert. Die «fatale Signalwirkung» des Urteils sei, dass Lehrer nur noch dann verurteilt werden könnten, wenn sie dauerhaft in einer Klasse unterrichteten. Damit sei der Schutz der Kinder in keiner Weise mehr hinreichend gewährleistet. Die «Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen» aus Siershahn im Westerwaldkreis sprach von einer verhängnisvollen Entwicklung.