Am Bezirksgericht in Luxemburg ging am Dienstag der Prozess gegen Pal K. weiter. Dem Angeklagten werden Zuhälterei, Freiheitsentzug, Menschenhandel und schwere Körperverletzung gegenüber mehreren Frauen vorgeworfen.
Der Beschuldigte weist aber jegliche Schuld von sich. Sein Verteidiger plädierte, seinem inhaftierten Mandanten keine zusätzliche Haftstrafe aufzubrummen, und wenn doch, dann nur mit Bewährungsfrist.
Der für die gleichen Vergehen in Frankreich vorbestrafte Angeklagte gab an von den Prostituierten ein Schutzgeld von 50 Euro pro Person und Tag vereinbart zu haben. Für diesen Betrag garantierte er ihre Sicherheit. Die Frauen seien unabhängig gewesen. Die Höhe der Schutzgeld-Einnahmen sollte zur Bestimmung der Geldstrafe dienen. Der Beschuldigte wollte aus Rücksicht auf seine Kinder seine Konten aber nicht offenlegen.
Misshandelte Mitangeklagte
Die Verteidigerin der Mitangeklagten Anett S., die den Beschuldigten schon in Ungarn zur Hand ging, sprach von schweren Misshandlungen an ihrer Mandantin. Sie würden einfach nicht zur Rolle des rücksichtsvollen Familienvaters passen, so die Anwältin. Sie bat das Richtergremium, den Umstand zurückzubehalten, dass ihre Klientin kein Geld für sich behalten habe und geständig war.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hielt in ihrem Strafantrag neben der Zuhälterei auch den Vorwurf des Menschenhandels zurück, weil der Beschuldigte die prekäre Lage der Frauen ausgebeutet hätte. Sie forderte für Pal K. vier Jahre und für Anett S. drei Jahre Haft ohne Bewährung. Das Urteil wird am 9. Dezember gesprochen.
Zu Demaart
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