Am Mittwoch wurde vor dem Zuchtpolizeigericht ein Unfall verhandelt, bei dem am 24. September 2010 in Düdelingen eine 44-jährige Automobilistin eine Fußgängerin angefahren hatte, die bei Rot auf dem Zebrastreifen die Fahrbahn überquerte, während ihre Freundin und Begleiterin am Straßenrand stehen blieb.
Das Opfer wurde schwer verletzt und starb zehn Wochen später im Krankenhaus. Während der Automobilexperte eine Geschwindigkeit zwischen 30 und 40 Kilometer in der Stunde ermittelt hatte, erklärte der gerichtsmedizinische Experte im Zeugenstand, dass die Todesursache nicht hundertprozentig im unmittelbaren kausalen Zusammenhang mit dem Unfall festzustellen war.
Herzfehler
Von drei Erklärungsvorschlägen hielt der Experte, ohne sich aber verbindlich festlegen zu wollen, einen Herzfehler des Opfers in Verbindung mit den notwendigen Behandlungen nach dem Unfall am wahrscheinlichsten.
Erschwerend ist jedoch die Tatsache, dass das Unfallfahrzeug nicht versichert war, wie der Ermittler gestern im Zeugenstand aussagte. Die Versicherung war zehn Monate vor dem Unfall annuliert worden.
Es war dann die Freundin des Opfers, die als hochgradig emotionelle Zeugin der Beschuldigten vorwarf, zu nahe am Bürgersteig gefahren zu sein, was aber von der Expertise nicht ermittelt wurde, wie ihr die Vorsitzende in Erinnerung rief.
Freispruch gefordert
Auf die Frage, warum sie mit einem unversicherten Automobil unterwegs war, meinte die Beschuldigte, die wegen fahrlässiger Tötung immerhin zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft riskiert, sie wäre lediglich an diesem Tag gefahren, was die Vorsitzende aber nicht zu überzeugen schien.
Die Verteidigerin, Me Françoise Nsan-Nwet, erinnerte daran, dass ihrer Mandantin kein strafrechtlicher Fehler im direkten Zusammenhang mit dem Unfall nachgeweisen werden konnte. Sie forderte denn auch den Freispruch für ihre Klientin sowohl im strafrechtlichen wie im zivilen Bereich.
Es war dann aber eine energische Nebenklägerin, die das Gericht überzeugen wollte, dass das Opfer seit dem Unfall bis zu ihrem Tod in einem vegetativen Koma lag, auch wenn die Experten keinen kausalen Zusammenhang sehen.
Genaue Rekonstruktion nicht möglich
Staatsanwalt Patrick Konsbrück für seinen Teil zeigte sich nicht in der Lage, den Unfall in seinem genauen Ablauf zu rekonstruieren. Jedenfalls habe die von der Verteidigung durch eine Grünfläche angeführte Sichtbehinderung keine Rolle gespielt. Auf der anderen Seite habe es das Opfer auch an Vorsicht mangeln lassen, als es in ausgelassener Laune den Zebrastreifen bei Rot überquerte.
Und doch hätte die Beschuldigte ihr Auto so im Griff haben müssen, um der Fußgängerin auszuweichen. Er plädierte auf fahrlässige Tötung, forderte aber nur eine Geldstrafe und ein teilweise auf Bewährung ausgesetztes Fahrverbot von 42 Monaten. Das Urteil wird am 19. Dezember 2012 ergehen.
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